• MBZ-Kampagne „Ambulant Angestellt“

    Mehr als 26.000 Ärztinnen und Ärzte sind schon in Einzelpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungs­gemeinschaften angestellt. Und es werden von Jahr zu Jahr mehr. Ihnen fehlt bisher eine eigene Interessenvertretung. In den Kassenärztlichen Vereinigungen finden ihre Interessen kein Gehör. Mit Hilfe des Marburger Bundes soll sich das ändern!

    Schluss mit bequem

    Der Marburger Bund hat diese Gruppe der Angestellten im Blick und weiß, dass die hohe Flexibilität und das deutlich freiere Arbeiten ohne Ruf- und Bereitschaftsdienste im ambulanten Sektor die wesentlichen Kriterien sind, warum Ärztinnen und Ärzte diese Angestellten-Tätigkeit wählen. Mit seiner arbeitsrechtlichen Beratung sowie Musterarbeitsverträgen bietet der Marburger Bund konkrete Leistungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich.

    Jedoch halten viele Strukturen mit der Entwicklung und der wachsenden Zahl an Angestellten in der ambulanten Versorgung nicht Schritt. So gibt es bisher keine eigene Interessenvertretung dieser Ärztinnen und Ärzte.

    Um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen, müssen sich die Betroffenen daher vor allem stärker in die entsprechenden Selbstverwaltungskörperschaften, sprich die Kassenärztlichen Vereinigungen und ihre Gremien einbringen.

    Alle angestellten Ärzte in der ambulanten Versorgung, die mindestens halbtags tätig sind, sind Mitglied der regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Sie sollten wählen gehen und sich selbst als Delegierte in die Vertreterversammlung der KV wählen lassen. Von dort können sie Einfluss auf die vertragsärztliche Versorgung wie auch auf die Wahl des Vorstandes und die Besetzung der Fachausschüsse und Kommissionen nehmen.

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