• Warum sollte ich wählen?

    Die Kammerversammlung (je nach Kammer teilweise auch anders bezeichnet, etwa “Delegiertenversammlung”) ist das „Parlament“ der Ärzteschaft im jeweiligen Kammerbereich. Deshalb ist es wichtig, sein Wahlrecht auszuüben und die Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, von denen man meint, dass sie die eigene Meinung in der Kammer am besten vertreten.

    Als Marburger Bund-Mitglied bietet es sich natürlich an, die Liste des Marburger Bundes zu wählen und sich so für angestellte Kolleginnen und Kollegen zu entscheiden, die selbst nah am Arbeitsalltag dran sind und die Probleme und Nöte der angestellten Ärztinnen und Ärzte aus persönlicher Erfahrung kennen. Bei zentralen Themen der ärztlichen Selbstverwaltung, wie der Krankenhausreform, der Weiterbildungsordnung oder der Schaffung hochwertiger Fortbildungsangebote ist deren Sachverstand unverzichtbar. Das gilt auch für den ambulanten Versorgungsbereich, wo die Stimme angestellter Ärztinnen und Ärzte noch mehr Gehör bekommen muss.

    1
    Warum ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig?

    Um die ärztliche Selbstverwaltung mitzugestalten, wählen die Kammermitglieder, also alle Ärztinnen und Ärzte, das „Parlament“ ihrer Landesärztekammer, die Kammerversammlung. Diese entscheidet über zentrale berufspolitische Fragen und legt damit die Rahmenbedingungen für die Zukunft der ärztlichen Tätigkeit fest.

    Mit seiner Stimme kann man also entscheidende Weichen stellen. Eine hohe Wahlbeteiligung ist entscheidend, um die Interessen aller Ärztinnen und Ärzte stark vertreten zu können  insbesondere die der angestellten Kolleginnen und Kollegen.

    2
    Wie kann ich mitgestalten?

    Mit einer eignen Kandidatur bei den Wahlen hat man die Chance, im Falle des Erfolgs aktiv gestalten zu können. Wer Interesse hat, selbst zu kandidieren, sollte sich unbedingt an seinen Landesverband wenden, der die Kandidaturen der MB-Mitglieder (bei Listenwahl über eine MB-Liste) organisiert.

    3
    Wofür setzt sich der Marburger Bund in den Kammern ein?

    Als Interessenvertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte setzt sich der Verband für

    • faire Arbeitsbedingungen,
    • bessere Weiterbildung und
    • eine starke Stimme angestellter Ärztinnen und Ärzte in den Kammern ein.

    Wer sein Wahlrecht wahrnimmt, stärkt diese Interessen angestellter Ärztinnen und Ärzten in Kliniken, MVZs und Praxen.

    4
    Was bedeutet es, wenn ich als ärztliche/r Delegierte/r für die Kammerversammlung der Landesärztekammer gewählt werde?

    Als Delegierte oder Delegierter gehörst du dem höchsten beschlussfassenden Gremium der Landesärztekammer, der Kammerversammlung (Vertreterversammlung, Delegiertenversammlung), an. In dieser Funktion vertrittst du die Interessen deiner ärztlichen Kolleginnen und Kollegen und gestaltest die Berufspolitik aktiv mit. Die Kammerversammlung entscheidet u. a. über

    • die Berufsordnung
    • die Weiterbildungsordnung,
    • die Satzung,
    • Haushaltspläne und
    • berufsethische Grundsatzfragen.

    Kurz: über Rahmenbedingungen, die den ärztlichen Alltag unmittelbar betreffen.

    5
    Wie viel Aufwand ist mit diesem Amt verbunden?

    In der Regel tagt die Kammerversammlung mehrmals im Jahr (die Häufigkeit ist von Kammer zu Kammer unterschiedlich). Zusätzlich kann man sich, je nach Interesse und Möglichkeit, in Ausschüssen, Arbeitsgruppen oder Kommissionen engagieren. Der zeitliche Aufwand ist also gut planbar. Viele Delegierte empfinden das Engagement als bereichernde Ergänzung zum Berufsalltag.

    6
    Was kann ich als Delegierte oder Delegierter konkret bewirken?

    Als Delegierte oder Delegierter hat man Stimmrecht bei allen wesentlichen Entscheidungen der Ärztekammer – von der Ausgestaltung der ärztlichen Weiterbildung über die Positionierung zu berufspolitischen Themen bis hin zur Wahl der Kammervorstände. Als Delegierte/r bringt man die Perspektive als angestellte oder beamtete Ärztin bzw. Arzt ein. Genau diese Sichtweise braucht es in allen Kammern!

    7
    Warum ist es gerade für junge Ärztinnen und Ärzte wichtig, sich in der Kammer zu engagieren?

    Die Weichen für die ärztliche Zukunft werden heute gestellt. Und die junge Perspektive zählt! Junge Ärztinnen und Ärzte wissen aus erster Hand, welche Herausforderungen im Berufsstart, in der Weiterbildung oder im Klinikalltag bestehen. Diese Erfahrungen müssen in die Kammerarbeit einfließen, um realitätsnahe und zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Außerdem: Wer sich engagiert, knüpft früh berufspolitische Netzwerke, entwickelt Führungsqualitäten und kann aktiv mitgestalten, statt nur zuzusehen.

    8
    Wie erfahre ich von den Ärztekammerwahlen?

    Die Ärztekammern informieren ihre Mitglieder rechtzeitig über anstehende Wahlen – meist per Post, teils auch per E-Mail oder über Mitteilungen in den Kammerzeitschriften. Auch der Marburger Bund informiert seine Mitglieder über Wahltermine, Fristen und Kandidaturen, z. B. auf Landesverbands-Websites, in Newslettern oder über Social Media.

    Wichtig ist: Halte Deine Kontaktdaten bei der Ärztekammer und beim Marburger Bund aktuell, um keine Information zu verpassen!

    9
    Wie funktioniert die Wahl konkret?

    In der Regel handelt es sich um eine Briefwahl, einige Kammerbereiche erproben aktuell hybride oder elektronische Wahlen bzw. führen sie so durch. Jeder Arzt, jede Ärztin erhält vor der Wahl Unterlagen mit Wahlliste, Stimmzettel und Informationen zum Ablauf. Je nach Kammer und der jeweiligen Wahlordnung wählt man einzelne Personen oder eine Liste, zum Beispiel die Liste des Marburger Bundes. Nach dem Ausfüllen müssen die Unterlagen fristgerecht bei der Kammer eingehen. Die genauen Modalitäten können sich von Kammer zu Kammer etwas unterscheiden.