Noch gibt es im ambulanten Versorgungssektor keine spezifischen Tarifverträge für angestellte Ärztinnen und Ärzte, wie sie im Krankenhaussektor Standard sind. Das bedeutet: Wichtige Rahmenbedingungen müssen bei der Anstellung in einer Praxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer anderen ambulanten Einrichtung individuell verhandelt werden.
Die arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes für Krankenhausärzte können dir dabei als Orientierung dienen, beispielsweise bei der Höhe des Gehalts, der Arbeitszeit oder dem Urlaubsanspruch.
Nutze die Chance, deine Arbeitsbedingungen individuell zu gestalten und lasse dich von uns dazu beraten. Mit einer guten Vorbereitung lassen sich Fallstricke vermeiden und faire Konditionen vereinbaren.
Zu den zentralen Punkten, die du bei deinen Vertragsverhandlungen unbedingt berücksichtigen solltest, gehören unter anderem:
- Höhe und Dynamisierung des Gehalts sowie gegebenenfalls Bonusvereinbarungen
- Anzahl der Urlaubstage
- Beschäftigungsumfang und Verteilung der Arbeitszeit
- Überstundenregelung
- Teilnahme an Notdiensten
- Berufshaftpflichtversicherung und Freistellung
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Betriebliche Altersversorgung
Es gibt noch weitere Punkte, die es zu beachten gilt. Nimm Kontakt mit deinem Marburger Bund-Landesverband auf und lasse dich vor Vertragsabschluss von unseren Juristinnen und Juristen unterstützen.
Wenn du dich gut arbeitsrechtlich informiert hast, können wir dir aus unserer Erfahrung heraus noch weitere Tipps mit auf den Weg geben:
Informiere dich im Vorfeld gründlich über die Arbeitsbedingungen im ambulanten Bereich und tausche dich mit Kolleginnen und Kollegen aus, die bereits entsprechende Erfahrungen gesammelt haben.
Tritt in den Vertragsverhandlungen selbstbewusst auf und vertrete deine Interessen klar. Da viele Arbeitsbedingungen individuell vereinbart werden müssen, ist eine gute Vorbereitung besonders wichtig.
Lass deinen Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung in jedem Fall durch deinen Marburger Bund-Landesverband prüfen. Frage gerne auch nach, ob er deinen zukünftigen Arbeitgeber kennt.
Wähle deinen Arbeitgeber sorgfältig aus. Die Zusammenarbeit ist im ambulanten Bereich in der Regel enger und persönlicher als im Krankenhaus.
Auch der Arbeitsalltag unterscheidet sich deutlich von dem in der Klinik: Du arbeitest häufig eigenständiger und hast oftmals kein großes Team für den direkten fachlichen Austausch.
Umso wichtiger ist ein gutes Vertrauensverhältnis zu deinem Arbeitgeber und eine offene Kommunikation.
Deine bisherige Berufserfahrung hilft die, sicher und zügig Entscheidungen zu treffen. Da du im ambulanten Bereich häufig eigenständiger arbeitest, ist dies besonders wichtig.
Wenn du nicht in einer Privatpraxis arbeitest, sind außerdem Kenntnisse im Vertragsarztrecht von Vorteil. Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung unterliegen der Disziplinargewalt der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Wie in der Klinik gilt auch hier: Wenn du dich in der Weiterbildung befindest, achte darauf, dass du einen strukturierten Weiterbildungsplan ausgehändigt bekommst und eine aktuelle Weiterbildungsbefugnis vorhanden ist.
Prüfe außerdem, ob die Praxis oder das MVZ als Weiterbildungsstätte zugelassen ist und ob die Weiterbildungsbefugnis den von dir angestrebten Weiterbildungsabschnitt abdeckt. Die maßgeblichen Anforderungen richten sich nach der Weiterbildungsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
Für eine Anstellung in der vertragsärztlichen Versorgung sind zudem die erforderlichen Genehmigungen zu beachten. Bei einer Beschäftigung zur Weiterbildung gelten hierfür besondere Regelungen.
Beachte zu diesem Thema auch unsere Merkblätter zu Weiterbildungsrecht und Arbeits- und Weiterbildungszeugnis.
Als Mitglied des Marburger Bundes profitierst du von kompetenter arbeitsrechtlicher Beratung und verschiedenen Informationsangeboten.
Dazu gehören:
- Die Musterverträge des Marburger Bundes
- für eine Vollzeit- oder Teilzeitanstellung im MVZ,
- ein Änderungsvertrag für eine Krankenhausbeschäftigung bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit im MVZ,
- ein Muster-Anstellungsvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung.
- Anstellungsvertrag Facharzt/Fachärztin
- Die Broschüren
- „Haftpflicht und Haftpflichtversicherung“,
- „Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung“
- und „Arbeitsplatz MVZ“
- Merkblattservice zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen
- Individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Wende dich insbesondere bei Fragen zu deinem Arbeitsvertrag an deinen Marburger Bund-Landesverband.
