Hintergrund: Strukturwandel in der ambulanten Versorgung

In der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung findet ein weitreichender Strukturwandel statt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geht kontinuierlich zurück, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) kontinuierlich ansteigt. Ende 2025 hatten bereits rund 38 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung einen Angestelltenstatus.

Einen Rückgang verzeichnet das KBV-Bundesarztregister bei zugelassenen Vertragsärztinnen und Ärzten, deren Anzahl gegenüber 2024 erneut gesunken ist - um 1,91 Prozent auf nunmehr 91.552 Niedergelassene. Wie grundlegend dieser Wandel ist, zeigt sich daran, dass es Ende 2014 noch rund 110.000 zugelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gab.

Mehr als 55.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich

Die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Vertragsarztpraxen, MVZ und Polikliniken steigt hingegen von Jahr zu Jahr. Waren im Jahr 2013 erst 21.701 angestellte Ärztinnen und Ärzte im vertragsärztlichen Bereich beschäftigt, so sind es 12 Jahre später insgesamt 55.106, davon 31.168 in Medizinischen Versorgungszentren und Polikliniken sowie 23.938 in Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften. (Statistische Informationen aus dem KBV-Bundesarztregister, Stand: 31.12.2025)

Neben den angestellten arbeiten auch 8.547 ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung mit, meist Klinikärzte mit einer Sondererlaubnis aufgrund eines besonderen Versorgungsbedarfs.

Statistische Informationen (KBV-Bundesarztregister 2025)