• MWBO - (Muster-)Weiterbildungsordnung

    Eine zentrale Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung ist es, die Weiterbildung des ärztlichen Nachwuchses auf hohem Niveau mit einer bundeseinheitlichen Weiterbildungsordnung sicherzustellen. Eine differenzierte und qualifizierte Weiterbildung dient primär der Sicherung der Qualität der medizinischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Für den einzelnen Arzt und die einzelne Ärztin stellt sie eine der wichtigsten Voraussetzungen für die berufliche Karriere dar.

    Die Ärzteschaft legt in Selbstverwaltung die Regelungen für eine qualifizierte und transparente Weiterbildung fest, die in einem aufwändigen Abstimmungsprozess aller 17 Landesärztekammern unter Federführung der Bundesärztekammer erfolgt. Dabei werden die Vorschläge der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, ärztlicher Verbände (z. B. Marburger Bund) und anderer Experten einbezogen und münden in die vom Deutschen Ärztetag beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung. Diese ist dann Grundlage für die verbindliche Weiterbildungsordnung in den Landesärztekammern.

    Junge Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung beginnen, sollten sich vorher mit der Weiterbildungsordnung vertraut machen und wissen, welche Ansprüche daraus erwachsen, die sie dann auch einfordern können.