• NOTDIENSTVEREINBARUNG

    Das Wichtigste: Ihr MB-Landesverband kümmert sich mit dem Krankenhausträger um die Notdienstvereinbarung.

    Ihr Arbeitgeber schließt mit dem Marburger Bund (Streikleitung) eine Notdienstvereinbarung ab, aus der sich der für die Aufrechterhaltung der Notdienstversorgung notwendige Personalbedarf ergibt. Nur in diesem Umfang sind die Ärztinnen und Ärzte dann verpflichtet, Notdienstarbeiten zu verrichten, es sei denn, es gibt genügend Nichtstreikende, die diesen Dienst machen können. Dies muss aber die Streikleitung entscheiden und mit dem Arbeitgeber absprechen.

    Im Zweifelsfall und bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Notdienstvereinbarung helfen Ihnen immer die Juristinnen und Juristen Ihres MB-Landesverbandes.

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    Was muss ich im Notdienst machen?

    Jeder im Notdienst eingeteilte Arzt darf nur für die Behandlung von Notfällen herangezogen werden, die Behandlung von elektiven Fällen kann der „Notdienstverpflichtete“ ablehnen. Auch müssen die Weisungen des Vorgesetzten befolgt werden. Da ein Arzt im Notdienst aber eben die Notfallversorgung sicherstellt, können sich sein Einsatz und die Weisungen des Vorgesetzten auch nur auf Notfälle beziehen. Wer im Notdienst eingesetzt wird, befindet sich nicht „im Streik“, erbringt Arbeitsleistungen und hat daher Anspruch auf Lohn.

    • Ihr MB-Landesverband kann Ihnen die einzelnen Inhalte der Notdienstvereinbarung erläutern.
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    Kann mich der Arbeitgeber gegen meinen Willen zum Notdienst verpflichten?

    Das ist möglich. Allerdings muss der Arbeitgeber, bevor er „Notdienstverpflichtungen“ ausspricht, zunächst einmal alle Chefärzte sowie alle streikunwilligen Ärzte zum Notdienst einteilen.

    Erst wenn feststeht, dass dies nicht ausreicht, um die Notfälle zu behandeln, kann der Arbeitgeber zur Notfallbehandlung Notdienstverpflichtungen aussprechen. Selbstverständlich gilt dies nicht, wenn der Arbeitgeber über Notdienstverpflichtungen elektive Fälle aufnehmen oder behandeln will und damit das Streikrecht unterläuft. Vor diesem Hintergrund ist jede einseitig vom Arbeitgeber ausgesprochene Notdienstverpflichtung rechtswidrig, wenn sie nicht der Behandlung von Notfällen dient.

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    Ich bin Streikleiter, wie mache ich das mit dem Notdienst?

    Bitte wenden Sie sich an Ihren MB-Landesverband. Die Juristen dort helfen Ihnen weiter und kümmern sich. Als ersten Anhaltspunkt können Sie sich in der MBZplus App die Streikleiterbroschüre runterladen. Daneben gibt es auch weitere Dokumente zur Planung des Warnsteiks.

    Download des Überblicks zur Notdienstvereinbarung: