• Regress-Schutz

    Als Krankenhausärztin oder -arzt haften Sie für eigenes Verschulden immer auch persönlich – und müssen grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen eintreten.

    Ohne eine eigene Haftpflichtversicherung hängt Ihr individuelles Haftungsrisiko ganz entscheidend vom Versicherungsschutz des Arbeitgebers ab. Und der kann selbst entscheiden, was er für ausreichend erachtet.

    Mit dem Regress-Schutz, den der Marburger Bund und die Deutsche Ärzteversicherung im Rahmen ihrer Kooperation entwickelt haben, sind angestellte und beamtete Fachärzte im Krankenhaus auf der sicheren Seite: Diese Berufshaftpflichtversicherung sichert Mitglieder des Marburger Bundes exklusiv gegen Regressansprüche ab.

    Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:

    • Versicherung der dienstlichen ambulanten und stationären Tätigkeit
      • Versicherungssumme: 100.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – zugeschnitten auf die Höhe des Regressanspruchs von Krankenhausträgern
      • Abwehr und Begleichung von Regressansprüchen aufgrund grob fahrlässig verursachter Schäden
    • Versicherung der gelegentlichen außerdienstlichen Tätigkeit (nicht freiberufliche Tätigkeit)
      • Versicherungssumme: 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden und 1.000.000 € für Vermögensschäden
      • Erweiterter Strafrechtsschutz für die gesamte ärztliche Tätigkeit
      • Abhandenkommen von Schlüsseln
      • Nichtleitende Notfall-/Rettungsdienste
      • Behandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis
      • Erste-Hilfe-Leistungen
      • Gutachtertätigkeiten