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    09. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    "Mit der Festlegung einer wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von zehn Stunden von angestellten Ärztinnen und Ärzten wird (...) der stetig steigenden Zahl von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung Rechnung getragen." So begründet die Bundesregierung im Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes eine Regelung, die der Marburger Bund in den vergangenen Monaten mit Nachdruck unterstützt hat. Am 26. Januar beschloss der Bundestag das Gesetz und stärkte damit die Rechte von angestellten Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.
    09. Feb. 2017
    mhe. Es ist wahrlich keine neue Idee: Kassenärzte wollen mal wieder bei Notfällen in Kliniken kassieren. Der Gesetzgeber solle handeln, um mit einer Strafgebühr die Notaufnahmen zu entlasten, meint der Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP), Rainer Sauerwein. Mit dem Vorschlag, den Zugang zur Notfallambulanz in Krankenhäusern durch die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle zu erschweren, erntet die KV RLP harsche Kritik. „Der Vorschlag der KV RLP ist vollkommen inakzeptabel, weil er nicht auf die Ursachen eingeht, sondern lediglich darauf abzielt Patienten abzuschrecken“, empört sich die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner von der Partei die Linke. „Was sowohl den Kliniken, als auch den Patienten wirklich helfen würde, sind keine zusätzlichen Gebühren, sondern genügend Fachpersonal, wohnortnahe medizinische Einrichtungen und ein Anreiz für Ärzte sich auch auf dem Land niederzulassen.“
    09. Feb. 2017
    Nachdem der Vergütungstarifvertrag fristgemäß zum 31.12.2016 gekündigt wurde, konnte Anfang Februar mit der KMG Klinik Boizenburg GmbH eine für beide Seiten im Ergebnis tragfähige Einigung gefunden werden. Das Krankenhaus in Boizenburg unterfällt bislang nicht dem Tarifrecht des KMG-Konzerns, so dass der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Marburger Bundes den Haustarifvertrag weiterentwickelt hat.
    08. Feb. 2017
    Ein Arzt wurde wegen Verweigerung acht OP-Berichte nachzuholen vom Berufsgericht zu einer Geldbuße in Höhe von 1.500 € verurteilt. § 10 der Berufsordnung für Ärzte NRW lautet: „Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen.“ § 29 I Heilberufsgesetz NRW lautet: „Die Kammerangehörigen sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen.“ (Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster v. 25.11.2015 Az. 6t A 2679/13.T) Seiner Pflicht zur ausführlichen und sorgfältigen Dokumentation sei er nicht nachgekommen.
    08. Feb. 2017
    Im Januar 2017 durfte sich der Marburger Bund-Landesverband Niedersachsen über die 50-jährige Mitgliedschaft eines herausragenden Arztes und Standespolitikers freuen, des Ehrenpräsidenten der Ärztekammer Niedersachsen Herrn Professor Dr. med. Heyo Eckel.
    08. Feb. 2017
    Basiselterngeld“, „ElterngeldPlus“ und „Partnerschaftsmonate“ sind für viele immer noch unbekannte Wesen, existierte bis Mitte 2015 allein das Elterngeld. Ein Blick ins Gesetz bietet hierzu wenig Aufschluss, denn die voluminösen und umständlich formulierten Regelungen eignen sich nicht als Ratgeber.
    07. Feb. 2017
    Pressemitteilung
    Der Marburger Bund appelliert an Bund und Länder, ein Finanzkonzept zum Ausbau von Medizinstudienplätzen zu vereinbaren. „Der Masterplan zur Reform des Medizinstudiums bietet die große Chance, mehr geeignete Bewerber zum Studium zuzulassen, die derzeit noch in eine jahrelange Warteposition gezwungen werden. Ein solcher Ausbau der Studienplätze um mindestens zehn Prozent wäre auch ein sehr wirksames Rezept gegen den spürbaren Ärztemangel in Klinik und Praxis", sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. In dieser Hinsicht sei die für 2019 geplante Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Augsburg wegweisend, begrüßte Botzlar die Entscheidung des Freistaats Bayern, in Augsburg perspektivisch mehr als 200 neue Medizinstudienplätze pro Jahrgang zu schaffen.
    07. Feb. 2017
    mhe. Die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr insgesamt 97 ärztliche Behandlungsfehler festgestellt. Insgesamt 496 Patienten haben sich in 2016 an den Schlichtungsausschuss gewandt, weil sie nach einer ärztlichen Behandlung einen Fehler vermuteten. „Unser Schlichtungsausschuss nimmt jeden eingehenden Antrag von Patienten sehr ernst“, erklärt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Dr. med. Günther Matheis, anlässlich der Vorlage der neuen Bilanz. „Die Zahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr konstant. Insgesamt wurden durch den Schlichtungsausschuss 374 Sachentscheidungen getroffen. Bei rund 26 Prozent dieser Entscheidungen bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler“, sagte Günther Matheis.
    06. Feb. 2017
    Ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit gehindert ist, seine Tätigkeit auszuüben, ist grundsätzlich nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen um an einem Personalgespräch teilzunehmen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG Urteil v. 2.11.2016 Az. 10 AZR 596/15). Der Kläger war bei der Beklagten als Krankenpfleger beschäftigt und wurde nach einer längeren unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit befristet bis Ende Dezember 2013 als medizinischer Dokumentationsassistent eingesetzt.
    06. Feb. 2017
    „Für eine gute Patientenversorgung brauchen wir ausreichend Personal in den Krankenhäusern. Da die Kliniken diesem Anspruch meist nicht genügen, sind Mindestvorgaben für die Besetzung der Stationen die richtige Lösung. Damit würden neue Qualitätsmaßstäbe in der Krankenhausplanung gesetzt“, begrüßte Markus Hardt, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes Saar, die Ankündigung der saarländischen Gesundheitsministerin Monika Bachmann, im neuen Krankenhausplan für die Jahre 2018 bis 2025 eine verpflichtende Mindestausstattung mit Pflegekräften und Ärzten festzulegen. Der Marburger Bund Saar habe eine solche Vorgabe bereits 2015 in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes gefordert, ergänzte Hardt, der als leitender Oberarzt in den SHG-Kliniken Völklingen tätig ist.