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    31. Jan. 2017
    Nicht nur die explizit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) genannten Sachgründe (siehe Checkliste) ermöglichen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es gibt vielmehr auch von der Rechtsprechung entwickelte Befristungsoptionen. Eine davon ist die „personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“. Verlängert der Arbeitgeber den auslaufenden befristeten Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitgliedes mit der Begründung, die „personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“ gewährleisten zu wollen, muss er nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts die Vertragslaufzeit an die Dauer der Amtszeit des Betriebsrats anpassen - ansonsten sei die Kontinuität im Gremium nicht gewahrt.
    31. Jan. 2017
    Will der Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Beschäftigten durch einen Dienstplan regeln, benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats. Mit anderen Worten muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Dienstpläne nicht nur vorlegen, sondern das Gremium muss auch jedem einzelnen Dienstplan zustimmen, ansonsten ist er unwirksam und nicht verpflichtend. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.
    31. Jan. 2017
    Kommt es in einem Krankenhaus zu mehreren Behandlungs- und Befunderhebungsfehlern, so kann die Krankenkasse des betroffenen Patienten nicht automatisch Schadenersatz für die entstandenen Behandlungskosten verlangen. Wären die Kosten auch bei einer fehlerfreien Behandlung angefallen, geht die Kasse leer aus. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.
    28. Jan. 2017
    Pressemitteilung
    Intensiv hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 24./25. Januar 2017 in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Tarifeinheit verhandelt. Als einer der Beschwerdeführer war auch der Marburger Bund zur mündlichen Verhandlung geladen. Der MB hatte bereits am Tag des Inkrafttretens, dem 10. Juli 2015, Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz erhoben. Das Gesetz fügt eine neue Mehrheitsregel in das Tarifvertragsrecht ein, die dann greift, wenn sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften in einem Betrieb überschneiden. Das Gesetz sieht vor, dass in einem solchen Fall nur derjenige Tarifvertrag anwendbar ist, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb geschlossen wurde. Der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft wird verdrängt und verliert seine Wirksamkeit. In der Konsequenz wird der zahlenmäßig unterlegenen Gewerkschaft auch das Streikrecht bestritten.
    27. Jan. 2017
    Ob Hörsäle, Praktikumsräume, Studienlabore, digitales Lehren, Lernen und Prüfen: Um wichtige Impulse zur Verbesserung der Lehre zu setzen und Baumaßnahmen für ein zeitgemäßes Lehr- und Lernumfeld vornehmen zu können, erhalten sieben Universitäten in NRW in diesem Jahr insgesamt zusätzliche 40 Millionen Euro. Mit ihrem Sonderprogramm „Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre in der Medizin‟ investiert das Wissenschaftsministerium NRW in das Medizinstudium der Zukunft. „Unsere Investition in Ausstattung und Infrastruktur in der Lehre ermöglicht es, die hohe Qualität der Ausbildung unserer angehenden Ärztinnen und Ärzte in NRW weiterhin zu verbessern‟, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
    27. Jan. 2017
    Nach und nach werden erste Details publik, wie es mit der geplanten Reform des Medizinstudiums weitergehen wird. Berichten zufolge haben sich Bund und Länder Anfang Januar 2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach soll die Landarztquote im Rahmen einer Vorabquote der Länder bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen zur Anwendung kommen.
    27. Jan. 2017
    Regionalkommission Nord beschließt Entgelterhöhung von 2,3 Prozent zum 01.01.2017, um weitere 2,0 Prozent zum 01.08.2017 und nochmals um 0,7 Prozent zum 01.04.2018.
    26. Jan. 2017
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich am Abend des 26. Januars geeinigt. Die Ärzte an den katholischen Kliniken in Bremen und Niedersachsen erhalten mehr Geld, müssen anders als ihre Kollegen an den kommunalen Häusern im ersten Schritt jedoch eine verzögerte Erhöhung in Kauf nehmen. In einer ersten Stufe erhöhen sich die Gehälter ab 01.01.2017 um 2,3 Prozent, ab 1. August 2017 um 2,0 und ab 1. April 2018 um 0,7 Prozent.
    26. Jan. 2017
    mhe. Der Marburger Bund NRW-RLP lädt Ärztinnen und Ärzte am Montag, den 6. Februar ab 18 Uhr, zu einer Informationsveranstaltung in den Kemperhof Koblenz ein. „Kernthemen sind die aktuelle Tarifsituation für kommunale Krankenhäuser unter der besonderen Berücksichtigung der Arbeitsverhältnisse am Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein und ein Bericht von der mündlichen Verhandlung über unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe“, kündigt Edeltraud Lukas, Vorsitzende des MB-Bezirks Koblenz an. Ferner werde die Gestaltung der Arbeitszeit unter Geltung des TV-Ärzte/VKA erörtert. Zu der Veranstaltung im Konferenzzentrum im Großen Schwesternwohnheim an der Koblenzer Straße 115-155 sind selbstverständlich auch Nicht-Mitglieder herzlich eingeladen. Kurze Anmeldung bei Frau Edeltraud Lukas unter Tel.: 0261/499-1508 erbeten.
    26. Jan. 2017
    Einerseits ist der Arztberuf in hohem Maße befriedigend: die Tätigkeit ist Sinn-immanent, meist kommunikativ und geht mit menschlicher Nähe einher. Andererseits bedingt genau das erhebliche Belastungen – zumal wenn Heilung nicht gelingt – die der Einzelne und das System zu bewältigen haben. Medizin unterliegt zunehmend juristischen und finanziellen Zwängen sowie personellen Engpässen. Dieser Rahmen erzwingt vielfach absicherungstechnisches Arbeiten und nötigt zu ethisch-moralischen Kompromissen.