• Landarztquote ante portas?

    Reform Medizinstudium
    27.Januar 2017
    Nach und nach werden erste Details publik, wie es mit der geplanten Reform des Medizinstudiums weitergehen wird. Berichten zufolge haben sich Bund und Länder Anfang Januar 2017 auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach soll die Landarztquote im Rahmen einer Vorabquote der Länder bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen zur Anwendung kommen.

    Die Vereinbarung sieht einem aktuellem Bericht des Berliner "Tagesspiegel" zufolge vor, dass die Länder zukünftig bis zu 10 Prozent der Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben können, wenn sie eine Landarztquote in ihrem Bundesland einführen wollen. Damit könnten zukünftig Bewerber bevorzugt zum Medizinstudium zugelassen werden, die sich verpflichten, später mehrere Jahre in unterversorgten Regionen allgemeinärztlich tätig zu werden. Lösen kann man sich aus einer solchen Verpflichtung nach einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums nur über die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe. Bayern zeigte als erstes Land Interesse, von der Landarztquote Gebrauch machen zu wollen, wie eine Sprecherin der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) gegenüber dem "Tagesspiegel" mitteilte.

    Unklar scheint bislang, wie die Kosten für die geplante Reform des Praktischen Jahrs mit einem ambulanten Pflichtquartal gedeckt werden sollen. Einig sei man sich hingegen darin, so die Zeitung, dass keine zusätzlichen Studienplätze geschaffen werden und der Numerus Clausus als derzeit beherrschendes Zulassungskriterium für das Studium weniger stark gewichtet wird. Soziale und kommunikative Kompetenzen der Bewerber sollen bei der Studienplatzvergabe stärker berücksichtigt werden.

    Mehr Praxisorientierung im Studium sei ebenso Konsens wie eine verpflichtende M3-Prüfung Allgemeinmedizin im Staatsexamen. Gegen das Pflichtquartal im PJ und die Pflichtprüfung hatten sich vor allem die Studierenden im Marburger Bund gewandt, die auch die Landarztquote und jegliche damit einhergehenden Verpflichtungen ablehnen.