• Koalition stärkt Rechte angestellter Ärzte in den KVen

    Pressemitteilung
    KV-Mitgliedschaft
    09.Februar 2017
    "Mit der Festlegung einer wöchentlichen Mindestbeschäftigungszeit von zehn Stunden von angestellten Ärztinnen und Ärzten wird (...) der stetig steigenden Zahl von angestellten Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Versorgung Rechnung getragen." So begründet die Bundesregierung im Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes eine Regelung, die der Marburger Bund in den vergangenen Monaten mit Nachdruck unterstützt hat. Am 26. Januar beschloss der Bundestag das Gesetz und stärkte damit die Rechte von angestellten Ärzten in der vertragsärztlichen Versorgung.

    Bisher sind angestellte Ärztinnen und Ärzte erst dann Mitglied in den Kassenärztlichen Vereinigungen und damit auch wahlberechtigt, wenn sie mindestens halbtags beschäftigt sind. Die Satzungen der KVen enthalten unterschiedliche Regelungen zum notwendigen Umfang dieser Halbtagsbeschäftigung. Nach der neuen Regelung gilt als Voraussetzung für die KV-Mitgliedschaft nunmehr eine Mindestbeschäftigungszeit „von zehn Stunden pro Woche". Damit soll erreicht werden, dass künftig sämtliche in einem zeitlich erheblichen Umfang angestellte Ärztinnen und Ärzte Mitglieder der örtlich zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden.

    Durch die Neuregelung ist eine einheitliche Rechtsanwendung in den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Frage der Mitgliedschaft und damit des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Wahlen zu den KV-Vertreterversammlungen gewährleistet. Auch die Gleichbehandlung mit den ermächtigten Ärzten und zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten wird sichergestellt. Dies kommt insbesondere auch der steigenden Anzahl teilzeitbeschäftigter Ärztinnen und Ärzte zugute, die ihre Interessen bisher aufgrund des fehlenden oder zweifelhaften Mitgliedsstatus nicht aktiv in die Arbeit der Selbstverwaltung einbringen konnten.