• Ärztinnen und Ärzte sind dem Patientenwohl verpflichtet

    Marburger Bund Bundesverband - 131. Hauptversammlung in Berlin
    21.Mai 2017
    Freiburg (Breisgau)
    Die Delegierten der 131. Hauptversammlung des Marburger Bundes konstatierten heute auf Antrag der Landesverbände Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, dass Ärztinnen und Ärzte dem Patientenwohl verpflichtet seien und nicht der Erfüllung betriebswirtschaftlicher Vorgaben.

    Hintergrund ist die sogenannte Abklärungspauschale von 4,74 Euro, die das Krankenhaus in der Notfallversorgung tagsüber erhält (8,42 Euro nachts), wenn die ärztliche Beurteilung des Patienten ergibt, dass eine ambulante Behandlung im Krankenhaus nicht notwendig ist und der Patienten auf die vertragsärztliche Versorgung verwiesen werden kann. Der Vorsitzende des Marburger Bundes Schleswig-Holstein und Bundesvorstandsmitglied Dr. Henrik Herrmann kritisiert: „Immer häufiger stehen Ärztinnen und Ärzte vor Therapieentscheidungen, die sich in einem Spannungsfeld zwischen medizinischer Machbarkeit, ökonomischem Druck und den Wünschen der Patienten bewegen. Es ist aber nicht möglich, innerhalb von 2 Minuten einzuschätzen, ob ein Patient ein Notfall ist oder nicht.“ Es sei absehbar, dass Zeitdruck sorgfältiges Arbeiten und Entscheidungen zusätzlich erschwere. Zudem änderten die Regelungen nicht das Problem der Unterfinanzierung der Notfallversorgung in den Krankenhäusern. „Kliniken müssen personell auf die Realität der Notfallversorgung eingerichtet sein. In Zeiten, in denen die Ärztinnen und Ärzte unter enormer Arbeitsbelastung stehen, sollte das eine Selbstverständlichkeit sein“, betont Dr. Hermann.