Krankenhäuser müssen geschützte und gewaltfreie Räume bleiben

Antrag des Marburger Bundes Schleswig-Holstein einstimmig beschlossen
09.Mai 2026
Hannover
Die Delegierten der 147. Hauptversammlung des Marburger Bundes haben einen Antrag des Landesverbands Schleswig-Holstein einstimmig beschlossen, grundlegende Schutz- und Werteprinzipien verbindlich in den Landeskrankenhausgesetzen zu verankern. Die Delegierten fordern die Regierungen der Bundesländer auf, klare gesetzliche Regelungen zum Schutz von Patientinnen, Patienten und Beschäftigten in Krankenhäusern zu schaffen.
147. Hauptversammlung in Hannover
147. Hauptversammlung in Hannover

Im Mittelpunkt der Forderungen stehen unter anderem die Festschreibung, dass das Wohl kranker Menschen im Zentrum der Krankenhausversorgung stehen muss sowie die Anerkennung des Krankenhauses als gewaltfreier Raum. Mitarbeitende und Patientinnen und Patienten sollen unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Ethnizität oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit besonderen Schutz genießen. 

„Krankenhäuser müssen Orte der Sicherheit, der Menschlichkeit und des gegenseitigen Respekts sein. Gewalt, Diskriminierung und Einschüchterung dürfen dort keinen Platz haben“, erklärt Dr. Rainald Zeuner, Vorstandsmitglied des Marburger Bundes Schleswig-Holstein. „Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftliche Spannungen zunehmen und demokratische Werte unter Druck geraten, ist eine klare gesetzliche Verankerung dieser Grundsätze wichtiger denn je.“

Der Marburger Bund verweist darauf, dass in den vergangenen Jahren wiederholt Missstände wie Gewalt gegen Beschäftigte, Diskriminierung, Rassismus, Machtmissbrauch oder sexualisierte Gewalt thematisiert wurden. Mit dem vom Landesverband Schleswig-Holstein eingebrachten Antrag soll erreicht werden, dass Schutz, Würde und Gewaltfreiheit künftig stärker gesetzlich abgesichert werden. 

Der Marburger Bund bittet zudem die Bundes- und Landesärztekammern um Unterstützung für das Vorhaben. Ziel sei es, auf Grundlage entsprechender gesetzlicher Regelungen weitere konkrete Maßnahmen und Folgegesetze zum Schutz von Beschäftigten und Patientinnen und Patienten zu entwickeln.