• Neuausrichtung der Notfallversorgung muss sich auf Entlastung der ärztlichen und pflegerischen Mitarbeiter konzentrieren sowie Kooperation und Vernetzung fördern

    MB und KBV legen Konzeptpapier zur Notfallversorgung vor
    18.September 2017
    Jedes Jahr steigen die Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser um vier bis neun Prozent. Lediglich 20 Prozent der Menschen, die eine Notaufnahme aufsuchen, sind lebensbedrohlich erkrankt. Die Folge ist die chronische Überlastung der Notfallversorgung: Stress, Überstunden und enormer Arbeitsdruck für das ärztliche und pflegerische Personal, da der notwendige Ausbau von personellen Ressourcen und Infrastruktur über Jahre nicht erfolgt ist. Für Patienten, deren Gesundheitszustand es zulässt, erhöhen sich die Wartezeiten in den Notaufnahmen.

    Unsere ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, aber auch die pflegerischen Mitarbeiter in den Notaufnahmen müssen endlich entlastet werden. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind die Krankenhäuser mit ihren Notaufnahmen eine wichtige Anlaufstelle in medizinischen Notfällen. Von den fast 100 Krankenhäusern im Land nehmen rund zwei Drittel an der Notfallversorgung teil. Im Sinne einer werteorientierten Patientenversorgung muss eine strukturierte Patientenversorgung mit einheitlichen Kriterien zur Feststellung der Behandlungspriorität erfolgen, eine integrative Notfallversorgung mit mehr Kooperation und Koordination zwischen ambulantem und stationären Bereich unter Einbezug des Rettungsdienstes stattfinden, gemeinsame Anlaufstellen am Krankenhaus errichtet und eine Zusammenführung der Notrufnummern umgesetzt werden. Gleichzeitig muss der bereits an vielen Krankenhäusern angesiedelte ärztliche Bereitschaftsdienst, der sich darum kümmert, dass Patienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden können, in Schleswig-Holstein noch stärker beworben werden, um die Notfallambulanzen zu entlasten.

    Voraussetzung für die Neuausrichtung der Notfallversorgung ist eine adäquate Finanzierung. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat die Aufgabe, die Finanzierung der Notfallversorgung mit zu unterstützen und extrabudgetäre Mittel zur Verfügung zu stellen. Denn eine Finanzierung allein aus Mitteln der bisherigen Vergütungssysteme ist nicht ausreichend. Aufgrund der seit Jahren unzureichenden Investitionsfinanzierung des Landes ist es auch in der Ausstattung von Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu einem Investitionsstau gekommen.