• Personalvorgaben auch für den ärztlichen Dienst

    30.März 2017
    Die kürzlich beschlossenen Personalvorgaben für die Pflege begrüßt Dr. Joachim Schur, zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Schleswig-Holstein und fordert gleichzeitig auch eine Personalmindestbemessung für den ärztlichen Dienst.

    „Die Personalsituation in den Krankenhäusern hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Mit Einführung des DRG-Finanzierungssystems sind die Ausprägungen der Kostenanteile in den jährlichen DRG-Katalogen Veränderungen unterworfen worden, die heute zu Problemen in der aktuellen Personalbesetzung führen“, sagt der Facharzt für Innere Medizin. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des Marburger Bundes Schleswig-Holstein bestätige die Arbeitsbelastung der Krankenhausärzte. 89 Prozent der schleswig-holsteinischen Krankenhausärzte gaben an, sich überlastet zu fühlen. „Die Stellenpläne im ärztlichen Dienst sind knapp bemessen, viele Arztstellen unbesetzt.“ Es fehle an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für eine strukturierte Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

    Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai sieht Schur für die künftige Landesregierung eine große Herausforderung: „In den vergangenen Jahren wurden Personalkosteneinsparungen in den Krankenhäusern vorrangig auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte umgesetzt. Wir brauchen vorgeschriebene Personal-mindeststandards, um dieser Spirale zu entrinnen und den Patienten die notwendige Versorgungsqualität weiterhin garantieren zu können.“  Eine solche Personalbemessung würde die Einsparung von Kosten zu Lasten von Ärztinnen und Ärzten und Patienten eindämmen. Schon heute gerieten Krankenhäuser in bedrohliche Situationen, weil der Pflegenotstand kombiniert mit massiven Personaleinsparungen in der Pflege immer wieder zu akuten Engpässen führe, die im Ernstfall nur noch mit der zeitweisen Schließung von Stationen oder Abteilungen beantwortet werden könnten. Das bedrohe Patienten unmittelbar. Insbesondere Intensivstationen sähen sich immer wieder außer Stande, Patienten aufzunehmen. Ähnliches drohe durch weitere Ausdünnung des ärztlichen Personals.

    „Für eine tragfähige und sinnvolle Erarbeitung von Personalbemessungsschlüsseln für Ärzte in Krankenhäusern benötigen wir mittelfristig die Mitarbeit der Fachgesellschaften. Jedes Fachgebiet und jede Abteilung hat Besonderheiten, die sich auf den Personalbedarf auswirken. Kurzfristig lässt sich der Bedarf zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte schnell und umkompliziert an den anfallenden Überstunden ablesen. Für jeweils 80 pro Monat durchschnittlich anfallende Überstunden ist eine weitere halbe Arztstelle notwendig.“ In der kürzlich vom Marburger Bund Schleswig-Holstein durchgeführten Umfragen gaben jedoch etwa 25 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an, dass ihre Überstunden nicht erfasst und nicht vergütet würden. „Dieser Missstand muss beendet werden.“