• Warum soll ich wählen?

    Die Kammerversammlung ist das Ärzteparlament der schleswig-holsteinischen Ärzteschaft. Sie vertritt auch Ihre Interessen in der schleswig-holsteinischen Gesundheits- und Berufspolitik. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben und die Kandidatinnen und Kandidaten wählen, von denen Sie glauben, dass sie Sie und Ihre Meinung am Besten vertreten.

    Als Marburger Bund Mitglied bietet es sich natürlich an, die angestellten Kolleginnen und Kollegen zu wählen, die sich bereit erklärt haben, für die Kammerversammlung zu kandidieren.

    Bei zentralen Themen unserer ärztlichen Selbstverwaltung, wie der Krankenhausreform, der Weiterbildungsordnung oder der Schaffung hochwertiger Fortbildungsangebote ist die Sachkunde der Delegierten des Marburger Bundes unverzichtbar. Wer nicht im Krankenhaus arbeitet, würde hier sicherlich ganz andere Schwerpunkte setzen. 

    Sie haben es in der Hand: Jede angestellte Ärztin und jeder angestellte Arzt im Krankenhaus, im MVZ, in den Praxen und Behörden darf wählen! Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, damit sich angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Stimme in unserer Ärztekammer Schleswig-Holstein verschaffen!

     

    6 Gründe zu wählen

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    Nr. 1 - Mein Recht und Privileg!

    Eine geringe Wahlbeteiligung schadet besonders den angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzten, aber auch der gesamten Ärzteschaft. Immer häufiger ist es politischer Wille, dass nicht die Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf gestalten, sondern die Politik die Ärzteschaft reguliert. Hier braucht es ein klares Signal: Wir Ärztinnen und Ärzte vertreten uns selbst!

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    Nr. 2 - Jede Stimme zählt! Auch meine!

    Die Entscheidung, welche Delegierenden in der Kammerversammlung sitzen, kann von wenigen Stimmen abhängen - im Zweifel genau von Ihrer. Ihre Stimme ist wichtig. Denn Sie kann dem Marburger Bund helfen, dass angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte in die Kammerversammlung gewählt werden.

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    Nr. 3 - Wer, wenn nicht ich?!

    Wenn ich nicht wähle, entscheiden andere! Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. Gehe ich also nicht wählen, werden andere entscheiden, wer mich vertritt. Wenn ich selbst entscheiden will, wer mich vertritt, muss ich wählen.

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    Nr. 5 - Verantwortung übernehmen! Gerade als junge Ärzteschaft!

    Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen! Die Kammerversammlung entscheidet über viele zukunftsweisende Themen wie z.B. die Krankenhausreform oder die Weiterbildungsordnung. Junge Ärztinnen und Ärzte werden noch lange von diesen Entscheidungen betroffen sein. Wenn Sie darauf verzichten zu wählen, verzichten Sie darauf, ihre eigene Zukunft mitzugestalten!

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    Nr. 4 - Nichtwählen aus Protest? Funktioniert nicht!

    Sie sind unzufrieden mit der Ärztekammer und wollen ihr einen Denkzettel verpassen, indem Sie nicht wählen? Das wird nicht funktionieren. Denn Ihre Stimme fällt einfach unter den Tisch! Wählen Sie und nehmen Sie so Einfluss, dass künftige Entscheidungen im Sinn der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte getroffen werden.

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    Nr. 6 - Ich habe die Freiheit zu wählen!

    Niemand ist gezwungen, zu wählen. Aber: Sie haben die Freiheit dazu - und die sollten Sie nutzen. Die Kammerversammlung ist dadurch legitimiert, dass möglichst viele die Delegierten gewählt haben.