• Weiterbildung Allgemeinmedizin

    Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

    Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 die gesetzliche Grundlage für das Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin geändert und ergänzt. Die Förderung der Weiterbildung in der ambulanten und stationären Versorgung ist nunmehr in § 75a SGB V geregelt. Auf dieser Grundlage haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine neue Fördervereinbarung getroffen.

    Neben der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin werden weitere Facharztgruppen mit einem Volumen von bundesweit 1000 Weiterbildungsstellen gefördert. Diese Facharztgruppen können regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen festgelegt werden. Soweit keine Festlegung erfolgt, gelten automatisch die Facharztgruppen der Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Augenheilkunde als förderfähig.

    Die Vereinbarung und die Anlagen werden bei rechtlichen und tarifvertraglichen Änderungen angepasst.

    MB-Standard-Anstellungsvertrag
    Klare vertragliche Regelungen für Ärzte in der ambulanten Weiterbildung

    Mit dem Standard-Anstellungsvertrag will der Marburger Bund Ärztinnen und Ärzte unterstützen, die eine Weiterbildung zum Facharzt in entsprechend qualifizierten Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren anstreben. Das Vertragsmuster bietet auch den ambulanten Arbeitgebern die Gewähr, Regelungen zu treffen, die den geltenden Vorschriften entsprechen. Inhalt des Standardvertrages sind die allgemeinen Arbeits- und Vergütungsbedingungen für die Anstellung eines sich weiterbildenden Arztes im ambulanten Bereich. Die Regelungen zur Vergütung entsprechen den neuen gesetzlichen Vorgaben in § 75a SGB V und stellen die erforderliche dynamische Bindung an die im Krankenhaus übliche Vergütung sicher.

    Der Standard-Anstellungsvertrag ersetzt nicht die Beratung der Mitglieder durch den zuständigen Landesverband des Marburger Bundes, der Sie im konkreten Fall gerne unterstützt.

    Evaluation Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

    Das Förderprogramm Weiterbildung sieht seit 2010 eine jährliche Evaluation der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vor.