• 30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig

    Marburger Bund rät: Keine Unterschrift ohne juristische Beratung
    20.August 2021
    Uns erreichen viele Nachfragen zur Zulässigkeit von bestimmten Eintreffzeiten bei Rufbereitschaft. Meist geht es darum, dass Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden sollen, innerhalb von „30 Minuten am Patienten“ zu sein. Hierzu wird ihnen oftmals eine einzelvertragliche Vereinbarung vorgelegt.
    30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig (Foto: Racool_studio)
    30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig (Foto: Racool_studio)

    Unser Rat: Keine Unterschrift ohne vorherige juristische Beratung. 30 Minuten Eintreffzeit in der Rufbereitschaft ist unzulässig.

    Eine persönliche kompetente Beratung erhalten Mitglieder bei Ihrem MB-Landesverband. Wer noch kein Mitglied ist, kann es hier gerne werden.

    Video per Klick laden
    Mit dem Laden der Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.