• Asklepios | Einigung in der 5. Runde - Eckpunktepapier unterzeichnet

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei den Asklepios Kliniken
    03.Juli 2023
    Nachdem wir die Tarifverhandlungen mit den Vertretern der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KG a.A. am 27. Juni 2023 fortgesetzt haben, konnten wir mit den Arbeitgebern eine Einigung erzielen. Diese enthält neben linearen Steigerungen der Tabellenentgelte, steuerfreie Einmalzahlungen und eine wichtige Veränderung beim Zuschlag für Arbeit an Samstagen.

    Die Eckpunkte der Tarifeinigung im Einzelnen:

     

    Lineare Entgelterhöhungen

    Rückwirkend zum 1. Juli 2023 werden die Tabellenentgelte zunächst um 4,8 % und ab dem 1. April 2024 um weitere 5 % erhöht. Zu den gleichen Zeitpunkten erhöhen sich auch die Bereitschaftsdienststundenentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst entsprechend. Wegen der im Tarifvertrag vereinbarten Rundungsreglung (bei jeder Entgelterhöhung werden die Tabellenentgelte auf den nächsten vollen 5 €-Betrag aufgerundet) ergibt sich über die Laufzeit der Tarifeinigung (24 Monate) somit eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte um mehr als 9,8 Prozent innerhalb von 10 Monaten. Die Entgeltregelungen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.

    Entgelttabelle Asklepios

    Bereitschaftsdienstentgelt Asklepios

    Einsatzzuschlag Rettungsdienst

    Ab dem 1. Juli 2023               32,10 und

    ab dem 1. April 2024              33,71 €

     

    Steuerfreie Inflationsausgleichszahlung

    Mit dem nächstmöglichen Gehaltslauf (frühestens August / spätestens September 2023) erhalten Sie zudem eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro. Eine weitere – ebenfalls steuerfreie – Einmalzahlung in Höhe von 1.250 Euro wird im Januar 2024 gezahlt. Spätestens zum September 2024 erfolgt noch eine weitere – erneut steuerfreie – Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro. Damit ist der höchstmögliche Rahmen der vom Gesetzgeber erlaubten steuerfreien Zahlung eines Inflationsausgleichs von 3.000 Euro vollständig ausgeschöpft.

     

    Für alle Einmalzahlungen gelten jeweils die vorhergehenden kalenderhalbjährlichen Bezugszeiträume. Somit erhalten alle Ärztinnen und Ärzte, die durchgehend im Jahr 2023 und im ersten Halbjahr 2024 im Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigt sind, sämtliche Einmalzahlungen. Scheiden Ärztinnen oder Ärzte im Laufe des halbjährlichen Betrachtungszeiträume aus oder beginnen unterjährig ein Beschäftigungsverhältnis, erhalten sie die Zahlung(en) anteilig. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein größtmöglicher Anteil der Ärztinnen und Ärzte von den Einmalzahlungen profitiert. Voraussetzung für die Einmalzahlungen ist stets, dass ein Anspruch auf Entgelt an zumindest einem Tag im jeweiligen Zeitraum besteht. Dem Anspruch auf Entgelt stehen dabei bestimmte Entgeltersatzleistungen nicht jedoch das Elterngeld gleich.

     

    Änderung ab Januar 2025

    Nachdem wir in der letzten Tarifrunde bereits den Samstagszuschlag von ehemals 0,64 € in der Stunde auf 20 % des Stundenentgelts angehoben haben, ist uns in dieser Runde ein – insbesondere auch tarifpolitisch – wichtiger Schritt gelungen. Wurde bislang lediglich Arbeit in der Zeit zwischen 13:00 und 21:00 Uhr für diesen Zuschlag berücksichtigt, gilt er nunmehr für den gesamten Samstag von 00:00 bis 24:00 Uhr. Wegen der besonderen Struktur der Regelung wird sich dieser Zuschlag in erster Linie auf die Entgelte der Ärztinnen und Ärzte in Rufbereitschaft auswirken; für die tarifpolitischen Zielsetzungen – auch über den TV-Ärzte Asklepios hinaus – ist die Neuregelung gleichwohl ein wichtiges Signal.

     

    Die Tarifeinigung steht bis zum 14. Juli 2023 für beide Seiten unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien. Sobald diese erfolgt ist, werden wir mit der Abfassung der Änderungstarifverträge beginnen und diese selbstverständlich auf unsere Website einstellen.