Wir haben für Sie vereinbart, dass künftig ein Teil Ihres künftigen Bruttoentgelts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden kann. Im Einzelnen gilt:
- Sie können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln; im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ist auch eine Umwandlung bis zu 8 % der BBG möglich.
- Der umzuwandelnde Mindestbetrag pro Jahr liegt bei 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Wenn durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, erhalten Sie von Asklepios einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf den umgewandelten Betrag.
Der Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) und der Versorgungsträger werden von der Arbeitgeberin festgelegt. Falls bereits ein Vertrag aus einem früheren Arbeitsverhältnis besteht, prüft Asklepios, ob dieser fortgeführt werden kann – ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Darüber hinaus haben wir vereinbart, dass Sie künftig auch Teile Ihres Bruttoentgelts für ein Fahrradleasing verwenden können. Hierbei können monatliche Entgeltbestandteile in Höhe der jeweiligen Leasingrate umgewandelt werden. Voraussetzungen sind:
- keine laufende Pfändung,
- und bei befristeten Arbeitsverträgen darf die Leasingdauer die Befristung nicht überschreiten.
Asklepios schließt den Leasingvertrag und überlässt Ihnen die Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung. Auch Zubehör und Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) können einbezogen werden. Besonders erfreulich ist, dass bis zu zwei Fahrräder geleast werden können – eines davon auch für ein Familienmitglied aus Ihrem eigenen Haushalt. Eine betragsmäßige Beschränkung wurde ausgeschlossen.
Den vollständigen Tarifvertrag finden Sie hier:
Sollten Sie Fragen zu diesem Tarifvertrag haben, stehen Ihnen neben den Juristinnen und Juristen der Landesverbände selbstverständlich auch wir im Referat Tarifpolitik gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen – gern per E-Mail an: tarifpolitik@marburger-bund.de