• Bei der Finanzierung der Krankenhäuser nicht auf halbem Wege stehen bleiben

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
    27.Juni 2018
    Der Marburger Bund begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals, mahnt aber Verbesserungen an. „Das Gesetz wird den Krankenhäusern mehr Planungssicherheit für die Neueinstellung von Pflegepersonal geben. Hier ist die Not derzeit zweifellos am größten. Wir erwarten daher, dass die Krankenhäuser den neu gewonnenen finanziellen Spielraum dann auch tatsächlich für eine bessere Personalausstattung nutzen“, sagte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
    Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes
    Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes

    Anders als ursprünglich in den Koalitionsverhandlungen verabredet, sollen zunächst nur die Tariflohnsteigerungen im Pflegebereich zu 100 Prozent refinanziert werden. „Der Bundesgesundheitsminister bleibt mit seiner Vorlage auf halbem Wege stehen, wenn er den vollständigen Tarifausgleich nicht auch auf die übrigen Personalbereiche im Krankenhaus ausweitet“, so Ehl. Auch im ärztlichen Dienst gebe es in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zu Lasten des vorhandenen Personals und der Patientenversorgung gehe.

    Notwendig sei eine grundlegende Korrektur des Vergütungssystems der Krankenhäuser (Diagnosebezogene Fallpauschalen – DRG). „13 Jahre nach Einführung des DRG-Systems ist offensichtlich, dass diese Art der Finanzierung nicht einen innovationsgetriebenen Wettbewerb gefördert hat, der Strukturen verbessert, sondern einen rein preisgetriebenen Wettbewerb mit den bekannten negativen Konsequenzen in der Patientenversorgung. Ärzte wie Pflegende können ihren eigentlichen Auftrag am Patienten nicht mehr angemessen erfüllen. Zur Einführung einer sachgerechten Vergütung von stationären Krankenhausleistungen gehört es daher, alle Personalkosten aus den DRG-Fallpauschalen herauszunehmen. Hier darf es nicht allein bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen DRG-unabhängigen, krankenhausindividuellen Vergütung von Pflegepersonalkosten bleiben. Eine künstliche Unterscheidung zwischen nicht-ärztlichen und ärztlichen Personalkosten ist weder sinnvoll noch sachgerecht“, sagte Ehl.