BG Kliniken | Redaktion beendet – Änderungstarifvertrag Nr. 10 unterzeichnet

Mitgliederinformation Tarifrunde 2026 für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte BG Kliniken
08.Juni 2026
Die in den Eckpunkten vom 2. März 2026 zwischen den BG Kliniken und dem Marburger Bund (MB) festgehaltenen Regelungen wurden zwischenzeitlich in einen entsprechenden Änderungstarifvertrag gefasst und dieser nunmehr auch von den Tarifparteien unterzeichnet. Zuvor hatten die zuständigen Tarifgremien des Marburger Bundes der Einigung zugestimmt.

Die vereinbarten Regelungen sind in die durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrages eingearbeitet worden. Diese und die entsprechend aktualisierten Entgelttabellen finden Sie hier: Tarifverträge | Marburger Bund Bundesverband

Die vereinbarten Regelungen müssen nunmehr umgesetzt werden.

Bestandteil dieser Einigung ist eine lineare Entgeltsteigerung von 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. Februar 2026. Die Erhöhung wirkt sich selbstverständlich auch auf die Zuschläge sowie die Vergütung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften aus. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Ihnen zustehenden Nachzahlungen erhalten, und prüfen Sie die entsprechenden Nachberechnungen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 werden die Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit grundlegend verbessert. Die Schichtzulage und die Wechselschichtzulage werden auf einheitlich 315 Euro monatlich angehoben. Gleichzeitig entfällt die Unterscheidung zwischen ständiger und nicht ständiger Schicht- beziehungsweise Wechselschichtarbeit. Die bislang für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit gezahlten Stundenzuschläge werden damit durch die deutlich angehobenen monatlichen Zulagen ersetzt.

Ebenfalls zum 1. Januar 2027 werden die Regelungen zum Zusatzurlaub für Schicht- und Wechselschichtarbeit verbessert. Künftig kommt es weder auf eine ständige Leistung der jeweiligen Dienstform noch auf einen Zusammenhang der entsprechenden Monate an. Dadurch wird der Erwerb von Zusatzurlaubsansprüchen deutlich erleichtert.

Darüber hinaus erhöht sich der tarifliche Erholungsurlaub ab dem Jahr 2027 um einen weiteren Urlaubstag auf 31 Tage. 

Zudem haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass ab dem 01. Juni 2026 Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich mobile Arbeit leisten können in Bezug auf Tätigkeiten, die ohne unmittelbaren physischen Patientenkontakt erbracht werden können; die nähere Ausgestaltung entsprechender Regelungen obliegt den Betriebsparteien vor Ort. 


Sollte es Fragen zur Umsetzung der Einigung geben, stehen wir Ihnen, neben den Juristinnen und Juristen unserer Landesverbände, selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und Anregungen.

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