• Helios | Fortsetzung der Verhandlungen - Einigung lässt auf sich warten

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei der HELIOS Kliniken GmbH
    19.Januar 2023
    Nachdem wir in den vergangenen Wochen in erster Linie über die Inhalte einer Vereinheitlichung der im Helios-Konzern anwendbaren Ärztetarifverträge verhandelt und diesbezüglich weitgehende Verständigung erzielt haben, drehte sich die erste Verhandlungsrunde im neuen Jahr am gestrigen Mittwoch um die Frage des Zeitplanes der Überleitung und den Umgang mit den materiellen Forderungen.

    Dabei hat sich herausgestellt, dass der limitierende Faktor für die Vereinheitlichung des Tarifrechts offenbar die IT-mäßige Umsetzung ist. Helios sieht sich mutmaßlich nicht in der Lage, eine Zusammenführung der tariflichen Regelungen mit kurzem zeitlichem Vorlauf zu realisieren. Aus diesem Grund wurde seitens der Arbeitgeberin angeregt, eine zweiteilige Überleitung vorzunehmen. In einem ersten Schritt sollten die Tabellenentgelte der in den ehemaligen Rhön-Kliniken beschäftigten Ärztinnen und Ärzte in die Tabelle des TV-Ärzte Helios überführt werden; erst zu einem späteren Zeitpunkt wollte Helios auch die Regelungen des Manteltarifvertrages anwenden. Die MB-Verhandlungskommission hat erhebliche Vorbehalte gegenüber dieser Vorgehensweise geäußert und befürchtet eine erhebliche Steigerung der Komplexität. Am Ende der gestrigen Verhandlungen konnten wir schließlich mit Helios zumindest Einigkeit darüber erzielen, die Überleitung zu einem einheitlichen Zeitpunkt durchzuführen. Offen ist – neben der Lage dieses Zeitpunktes – auch die Frage, was zu welchen Zeitpunkten im Hinblick auf unsere restlichen Forderungen passieren wird. Die Arbeitgeberseite sah sich gestern nicht mehr in der Lage, hierzu ein konkretes Angebot vorzulegen, hat das aber für die Fortsetzung der Verhandlungen am 8. Februar 2023 zugesagt. Selbstverständlich werden wir unmittelbar im Anschluss berichten.

    Unsere Forderungen im Überblick:
     

    Tabelle:

    Anhebung der Tabellenentgelte um die durchschnittliche monatliche Inflationsrate seit Januar 2022 und anschließende Erhöhung um 2,5 Prozent. Damit ist die Forderung nach einem Inflationsausgleich abgebildet, wobei die allgemeine Entgeltsteigerung aber ebenfalls Berücksichtigung findet.
     

    Freie Wochenenden:

    • Zukünftig ist nur an zwei Wochenenden im Monat die Anordnung von Arbeit möglich, egal in welcher Dienstform.
    • Weitere Wochenenden nur im Notfall möglich.
    • Bei Überschreitung erhöhen sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes, die Rufdienstvergütung und die Stundenvergütung um 20 Prozent.
       

    Dienstplanänderung/Kurzfristiges Einspringen:

    Die zuletzt neu eingeführten Zuschläge für kurzfristige Inanspruchnahme werden von 10 auf 25 Prozent angehoben
     

    Erhöhtes Stundenentgelt zwischen 19 und 7 Uhr:

    Sämtliche Stundenentgelte erhöhen sich zukünftig in der Zeit zwischen 19 und 7 Uhr um 15 Prozent (statt um 6 Prozent bisher).
     

    Rechtzeitige Dienstplanung:

    Dienste in jeglicher Dienstform, die nicht in einem sechs Wochen zuvor aufgestellten Dienstplan geregelt sind, werden mit Zuschlägen von 25 Prozent bzw. im Falle von Bereitschaftsdienst mit einer Erhöhung der Bewertung um 25 Prozentpunkte, belegt.
     

    TV-Ärzte Helios Rhön:

    Zukünftige Anwendung des Tarifrechts des TV-Ärzte Helios für Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte Helios/Rhön