• MD | Wichtige Erläuterungen zum Warnstreik!

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)
    17.April 2023
    Am 19. April streiken die Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste in Niedersachsen und dem Saarland, am 25. April werden Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen in allen übrigen Medizinischen Diensten ganztägig die Arbeit niederlegen. Die Arbeitgeber werden zunehmend nervöser und versuchen, mit -teilweise falschen- Informationsschreiben die Ärztinnen und Ärzte zu verunsichern. Mit dieser Mitgliederinformation beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zu den kommenden Warnstreiktagen:
    • Muss ich mich bei meinem Arbeitgeber abmelden, wenn ich am Warnstreik teilnehme?

    Nein, das müssen Sie nicht! Teilweise fordern Ihre Arbeitgeber Sie auf, sich bei Ihrem Vorgesetzten abzumelden und/oder sich in Ihren Zeiterfassungsgeräten entsprechend auszuchecken. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der herrschenden Meinung in der Jurisprudenz ist eine explizite Abmeldung oder die Erklärung, am Arbeitskampf teilzunehmen, nicht erforderlich! Lassen Sie sich durch anders lautende Aussagen nicht verunsichern! Nach dem Warnstreik können Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Teilnahme mitteilen.

    • Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich mich am Warnstreik beteilige?

    Nein! Während eines Warnstreiks ruhen die beiderseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Wegen der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik darf Ihr Arbeitgeber Sie weder abmahnen und schon gar nicht kündigen! Achten Sie lediglich darauf, dass Sie während des Warnstreiks keine Arbeitsmittel des Arbeitgebers nutzen. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Falle der Teilnahme am Warnstreik drohen, könnte dies unter Umständen den Anfangsverdacht einer strafrechtlich relevanten Nötigung erwecken, dessen Versuch bereits strafbar ist. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle umgehend an Ihren MB-Landesverband.

    • Erhalte ich mein Entgelt weiter?

    Nein. Da im Falle eines rechtmäßigen Arbeitskampfes alle Hauptleistungspflichten suspendiert sind, haben Streikende keinen Anspruch auf Entgelt. Die Sollarbeitszeit für diesen Zeitraum wird entsprechend verringert. Als MB-Mitglied erhalten Sie aber gegebenenfalls Streikgeld durch Ihren MB-Landesverband.

    • Werden die Fahrtkosten zur Teilnahme an der Aktion in Hannover erstattet?

    Ja! Sollten Sie am 25. April an unserer Aktion anlässlich der Personalversammlung des MD Niedersachsens teilnehmen wollen, werden Ihnen die entstandenen Fahrtkosten selbstverständlich erstattet. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren MB-Landesverband.

    • Was sind unsere Forderungen?

    Unsere Forderung in der aktuellen Tarifrunde ist eine lineare Erhöhung der Tabellenvergütungsbeträge der Entgelttabelle um 9,5 v.H ab dem 1. Juli 2022.

     

     

    Detaillierte Informationen über den genauen Ort und Ablauf erhalten Sie auch per Messenger-Service oder über Ihren Landesverband. Ihr Landesverband versorgt Sie darüber hinaus auch mit Informationen zur Anreise und unterstützt Sie in allen rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an Warnstreik und Kundgebung. Die Kontaktdaten zu Ihrem Landesverband finden Sie hier: http://www.marburger-bund.de/landesverbaende.

     

    Wir sehen uns in Hannover!

    Ihr Marburger Bund Bundesverband – Referat Tarifpolitik