• Das sind unsere Forderungen

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika im Geltungsbereich des TV-Ärzte
    01.Juli 2022
    Die Große Tarifkommission des MB hat nun die Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Uniklinika aus dem Bereich des TV-Ärzte beschlossen. Den Kündigungen und den Beschlüssen zu den Forderungen war ein intensiver Diskussionsprozess vorausgegangen, für den Ihre Teilnahme an unserem Survey im Frühjahr wichtige Impulse gegeben hat. Dafür auch an dieser Stelle nochmals herzlichen Dank.

    Auf Grundlage der ausgesprochenen Kündigungen zum 30. Juni 2022 haben die Tarifgremien in den Forderungen einen Schwerpunkt auf die Aufwertung der Arbeit zu ungünstigen Zeiten gelegt. Ein weiterer Fokus liegt zudem auf den linearen Erhöhungen, die in Anbetracht des Inflationsgeschehens deutlich stärker ausgeprägt sein müssen.

     

    Wer verhandelt?

    Die Verhandlungskommission des Marburger Bundes besteht aus 12 Ärztinnen und Ärzten aus den Uniklinika sowie drei Juristinnen und Juristen aus den Landesverbänden des MB. Unterstützt werden Sie dabei durch ein Team aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesverbandes. Für die TdL ist zwar nominell deren Vorsitzender, der niedersächsische Finanzminister Hilbers, Verhandlungsführer; faktisch wird diese Rolle aber durch den Geschäftsführer der TdL ausgeübt. Die Verhandlungskommission der TdL besteht aus den Tarifreferenten der Landesfinanzministerien.

     

    Für wen wird verhandelt?

    Formal geht es um die Arbeitsbedingungen für mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte an mehr als 20 Universitätsklinika, die den TV-Ärzte anwenden. Neben Berlin, Hamburg und den hessischen Universitätsklinika gelten in einigen Häusern Haustarifverträge mit gesonderten Laufzeiten, die durch die Landesverbände des MB betreut werden.

     

    Was wird gefordert?

    Die Tabellenentgelte sollen mit Wirkung vom 1. Juli 2022 um 8,9 Prozent steigen. Die Tarifgremien haben diese Forderung in der Überzeugung beschlossen, dass angesichts der derzeitigen Inflationsentwicklung eine deutliche lineare Steigerung zwingend notwendig ist. Daneben soll diese Erhöhung aber auch ein klares Signal der Wertschätzung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten darstellen, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen mit einer stetigen Verdichtung und Verlagerung der ärztlichen Arbeit in besonders belastende Zeiten konfrontiert sind. Um Entwicklungen aus anderen Tarifgebieten auch an den Universitätskliniken nachzuvollziehen, fordern wir daneben die Einführung von Entwicklungsperspektiven auch für langjährige Oberärztinnen und Oberärzte.

    Wir halten zudem die Weiterentwicklung der Zeitzuschläge für dringend geboten. So soll der Nachtzuschlag generell auf 25 Prozent und für die „tiefe Nacht“ zwischen 0 und 4 Uhr auf 40 Prozent angehoben werden. Der Sonntagszuschlag soll auf 50 Prozent steigen und der Samstagszuschlag für den gesamten Tag 20 Prozent betragen. Überdies wollen wir die zunehmend mit regelhafter Arbeitsleistung belegten Randzeiten des Tages aufzuwerten. Vollarbeit soll deshalb am Abend (vor Beginn des Nachtzeitraums) sowie am frühen Morgen ebenfalls mit Zuschlägen in unterschiedlicher Höhe (10 bis 20 Prozent) belegt werden. Dringend notwendig ist in diesem Zusammenhang auch, die jeweiligen Bezugsregelungen des Tarifvertrages anzupassen, um sicherzustellen, dass die Zuschläge in Entsprechung zur jeweiligen Eingruppierung und Erfahrung der Ärztinnen und Ärzte stehen und nicht wie bisher teilweise darunter liegen.

    Einen Ausgleich der Belastungen für Ärztinnen und Ärzte wollen wir nicht zuletzt auch dadurch erreichen, dass zukünftig eine einfache und einheitliche Regelung zum Zusatzurlaub eingeführt wird. Unabhängig von der Dienstform soll es zukünftig fortlaufend bei einer Ableistung von jeweils 144 Nachtarbeitsstunden einen Tag Zusatzurlaub geben.
     

    Wann geht es los?

    Mit der TdL haben wir bereits drei Verhandlungstermine vereinbart. Zum Auftakt treffen wir uns am 11. Juli in Hannover, am 16. und 17. sowie 24. und 25. August werden die Verhandlungen dann jeweils in Berlin fortgesetzt. Ob wir mit diesen Terminen und allein auf dem Verhandlungswege eine Einigung erzielen können ist völlig offen; dass die Ärztinnen und Ärzte eine schnelle Verständigung auf Grundlage der Forderungen erwarten, sollte der TdL aber klar sein.

    Weitere Informationen finden Sie unter: www.tdl-tarifrunde.de