• Prüfen, was vorher gelehrt wird

    Neuer Referentenentwurf zur Approbationsordnung
    08.Dezember 2020
    Der neue Referentenentwurf zur Reform der Ärztlichen Approbationsordnung liegt jetzt vor. Dabei wurde vieles beibehalten, was bereits im ersten drinstand. Gleichzeitig geht die Arbeit am Gegenstandskatalog weiter.
    Phillip Schiller, Sprecherratsvorsitzender der Medizinstudierenden im Marburger Bund
    Phillip Schiller, Sprecherratsvorsitzender der Medizinstudierenden im Marburger Bund

    Philipp Schiller, Vorsitzender des MB-Sprecherrats der Medizinstudierenden, begrüßt die vorgesehene Stärkung der Rahmenbedingungen fürs Praktische Jahr (PJ, z.B. verpflichtende Logbücher mit Lernzielen, Betreuung eigener Patienten, Zugang zum Krankenhausinformationssystem, Studienzeit), die in der neuen Approbationsordnung Platz gefunden hätten. Aber: „Leider hat sich das Bundesministe­rium für Gesundheit dazu entschieden, an einer Deckelung der PJ Aufwandsentschädigungen festzuhalten, statt ein mutiges Zeichen zu setzen und eine obligatorische, bundesweit einheitliche und ausreichende Aufwandsentschädigung in der neuen Approbationsordnung festzuschreiben.“

    Darüber hi­naus soll weiterhin die Allgemeinmedizin gestärkt werden und auch die Pläne zur Quartalisierung des Praktischen Jahrs bleiben so, wie bereits in der MBZ berichtet. Vorgesehen bleibt auch, das künftige Studium kompetenz­orientiert auszurichten. Hierzu wird der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) in der Approbationsordnung verbindlich verankert.

    Das bringt allerdings neue Herausforderungen. Der NKLM soll nämlich in Verantwortung des Medizinischen Fakultätentages weiterentwickelt werden. Er bildet die Grundlage für die Lehre und die Prüfungen der Fakultäten.
    Der Gegenstandskatalog für die Abschnitte der Ärztlichen Prüfung wird dagegen vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) weiterentwickelt. Dies soll auf der Grundlage des NKLM geschehen. Das könnte da­rauf hi­naus laufen, dass das geprüft wird, was vorher gelehrt wurde. Das wäre sicher sinnvoll.
    Auf diesem Weg könnte auch das Thema der globalen und planetaren Gesundheit an Bedeutung gewinnen. Diese soll künftig in den Gegenstands­katalog aufgenommen werden, was Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des MB-Bundesverbands, begrüßte. Sie verweist da­rauf, dass die Berufsordnung der Ärzteschaft dazu verpflichte, die Lebensgrundlagen zu bewahren. Die 135. Hauptversammlung des Marburger Bundes setzte das Thema auf die aktuelle Tagesordnung: „Der Klimawandel ist die größte Gefahr für die globale Gesundheit.“

    Die Hauptversammlung forderte die Bundesärztekammer auf, die Resolutionen des Weltärztebundes zu Gesundheit und Klimawandel dazu anzuerkennen und umzusetzen und das Thema „Stopp des Klimawandels und seiner Folgen auf unsere Gesundheit“ zeitnah als Schwerpunktthema auf einem der nächsten Deutschen Ärztetage zu behandeln. Es war bereits Thema beim Semesterauftakt 2020 des Marburger Bundes (Artikel s.u.). Darüber hi­naus sollen „Gender & Diversity“ den Gegenstandskatalog künftig bereichern.

    Allerdings besteht das Pro­blem, dass der Gegenstandskatalog immer größer wird, das sowieso schon anspruchsvolle Studium aber nicht noch länger und umfangreicher werden soll. Der MB-Sprecherrat der Medizinstudierenden wird sich mit der Frage ausei­nan­dersetzen, was gestrichen werden könnte.
    Zum festen Bestandteil des Medizinstudiums sollen laut Approbationsordnung künftig auch die Aspekte Patientensicherheit, Öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerungsmedizin werden.

    Der MB arbeitet derzeit an einer ausführlichen Stellungnahme, die Anfang des nächsten Jahres vorliegen und in der MBZ veröffentlicht wird. Die Approbationsordnung muss den Bundesrat noch passieren, wodurch Änderungen möglich sind. Am 1. Oktober 2025 soll sie in Kraft treten, wobei derzeit Übergangsfristen bis zum 30. Oktober 2028 geplant sind. (lure/MBZ)