• RHÖN-Klinikum AG | Tarifeinigung erzielt – das Wichtigste in Kürze!

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei der RHÖN-Klinikum AG im Geltungsbereich des TV-Ärzte RKA
    24.Oktober 2025
    Nach intensiven, aber konstruktiven Verhandlungen hat der Marburger Bund am 23. Oktober 2025 in Frankfurt am Main mit der RHÖN-KLINIKUM AG eine Tarifeinigung erzielt. Neben einem linearen Entgeltzuwachs konnten deutliche Verbesserungen bei Zeitzuschlägen, Bereitschafts- und Rufdiensten sowie bei kurzfristigen Dienstübernahmen erreicht werden. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2025 und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 30. November 2025.
    Die wichtigsten Punkte im Überblick
    • Lineare Entgelterhöhungen: Die Tabellenentgelte erhöhen sich insgesamt additiv um 7,5 Prozent in drei Schritten und zwar wie folgt:
      • + 2,75 % ab 1. Juli 2025
      • + 2,5 % ab 1. September 2026
      • + 2,25 % ab 1. September 2027
         
    • Höhere Bewertung von Bereitschaftsdiensten (ab 1. Januar 2026):
      • + 10 % ab dem 22. Dienst im Kalenderhalbjahr, weitere + 10 % ab dem 25. Dienst im Kalenderhalbjahr (bislang 27. Dienst)
         
    • Kurzfristige Dienstübernahmen – Ankündigung weniger als 72 h (ab 1. Januar 2026):
      • + 20 % Zuschlag bei Bereitschaftsdiensten (bislang 17,5 %),
      • 130 € Pauschale bei Rufbereitschaft (bislang 120 €),
      • + 20 % Zuschlag bei regelmäßiger Arbeit (bislang 17,5 %)
         
    • Höhere Nachtzuschläge für Vollarbeit (ab 1. Januar 2027):
      • 25 % (20–24 Uhr) · 40 % (00–04 Uhr) · 25 % (04–06 Uhr)steuerfrei
         
    • Rufbereitschaften (ab 1. Januar 2027):
      • Bewertung ab der 53. Rufbereitschaft im Kalenderhalbjahr auf 20 % erhöht (bislang 17,5%)
         
    • Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten (ab 1. Januar 2027):
      • Nacht: 25 % (20–24 Uhr); 40 % (00–04 Uhr); 25 % (04–06 Uhr) – steuerfrei,
      • Sonn- und Feiertage je 50 % - steuerfrei
         
    • Wochenenddienste (ab 1. Januar 2027):
      • Ab dem 13. Wochenende (Freitag ab 22 Uhr bis Montag 06 Uhr)
      • je Kalenderhalbjahr + 10 % auf alle Dienste

     

    Bewertung

    Das Ergebnis enthält spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung ärztlicher Arbeit und faire Ausgleichsregelungen für besonders belastende Dienste – gerade in der Nacht, an Wochenenden und bei kurzfristiger Dienstübernahme. Damit wird die hohe Einsatzbereitschaft der Ärztinnen und Ärzte endlich besser anerkannt. Über die Annahme der Einigung entscheiden nun die Tarifgremien des Marburger Bundes.

    Für Rückfragen steht Ihnen der Marburger Bund selbstverständlich gerne zur Verfügung.