• Studierenden dürfen keine Nachteile durch Verschiebung der M2-Prüfung entstehen

    Drohendes „Hammerexamen“ im Jahr 2021
    25.März 2020
    Durch die aktuelle SARS-CoV-2 Pandemie ist der universitäre Betrieb auf ein Minimum heruntergefahren. Davon ist auch das Prüfungswesen betroffen. Seit drei Monaten bereiten sich Medizinstudierende in Deutschland auf den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) vor, der für Mitte April geplant ist. Eine gemeinsame Risikoanalyse des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat nun ergeben, dass eine Durchführung der M2-Prüfung in der momentanen Situation nicht möglich sei. Deshalb empfehlen IMPP und MFT, die M2- und die M3-Prüfung im Format eines „Hammerexamens“ im Jahr 2021 unmittelbar hintereinander stattfinden zu lassen.
    Studierenden dürfen keine Nachteile durch Verschiebung der M2-Prüfung entstehen
    Studierenden dürfen keine Nachteile durch Verschiebung der M2-Prüfung entstehen

    „Für die Examenskandidaten ist jetzt vor allem eine zeitnahe Entscheidung und Planungssicherheit wichtig. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die M2-Prüfung unter infektiologisch vertretbaren Bedingungen möglich gemacht werden muss. Sollte aber die M2-Prüfung auf das Jahr 2021 verschoben werden, ist zwingend sicherzustellen, dass den Betroffenen keine weiteren Nachteile entstehen und ihnen genügend Zeit zum Lernen im Anschluss an ihr Praktisches Jahr gewährt wird”, betont Philipp Schiller, Vorsitzender des Sprecherrats der Studierenden im Marburger Bund.

    „Dazu gehört, dass den Studierenden genügend Zeit zur Vorbereitung auf die M2-Prüfung eingeräumt wird und dass ein ausreichender Abstand zwischen M2 und M3 liegt. Außerdem fordern wir, dass es zu keiner Verlängerung der Studienzeit kommt, da dies sonst zu Verdienstausfällen auf Seiten der Studierenden und einem verspäteten Berufseinstieg dringend benötigter Ärztinnen und Ärzte führt. Hier muss im Zweifel auch eine Verkürzung des PJs in Kauf genommen werden”, so Schiller.

    Die kommenden Monate würden sicherlich für PJler noch einmal deutlich arbeitsintensiver als bisher. Auch sei zu befürchten, dass nicht viel Lehre stattfinden wird. Deshalb sei es nur folgerichtig, den Arbeitsaufwand angemessen zu vergüten. In diesem Zusammenhang weist der Marburger Bund auf Beschlussfassungen des Deutschen Ärztetags hin, der bereits seit Jahren eine bundesweit einheitliche, obligatorische und angemessene PJ-Aufwandsentschädigung fordert.

    Unabhängig von M2 und M3 fordern die Studierenden im Marburger Bund eine gute Einarbeitung und einen wirksamen Schutz der PJ-Studierenden im Umgang mit SARS-CoV-2. Trotz der veränderten Situation sei sicherzustellen, dass alle PJler ihr Wahltertial absolvieren können.

    > Entscheidungen der Bundesländer zur Durchführung der M2-Prüfungen