• Tarifrunde 2022 mit Helios: Komplexe Aufgabe

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei der HELIOS Kliniken GmbH im Geltungsbereich des TV-Ärzte HELIOS und TV-Ärzte HELIOS/Rhön
    06.Oktober 2022
    In Kürze steht die nächste Tarifrunde mit den Helios Kliniken an. Hier geht es um zwei bislang unabhängig voneinander bestehende Tarifbereiche: Einerseits den TV-Ärzte Helios, welcher für die ursprünglichen Akutkliniken im Helios-Konzern gilt und in seiner Laufzeit noch einige Ergänzungen erfahren hat – zuletzt die Kliniken Mansfeld Südharz. Andererseits wird zum TV-Ärzte Helios Rhön verhandelt, der für die von Helios übernommenen ehemaligen Rhön-Kliniken gilt.

    Beide Tarifverträge unterscheiden sich grundsätzlich in ihrer Struktur voneinander. Während der TV-Ärzte Helios Rhön ein Gesamttarifvertrag ist, ist der TV-Ärzte Helios mehrgliedrig mit einem Mantel- und einem Entgelttarifvertrag sowie einem so genannten Umsetzungstarifvertrag, einer Art Überleitungstarifvertrag. In der Vergangenheit war schon mehrfach darüber beraten worden, ob eine Zusammenführung der Bereiche in einem Tarifvertrag sinnvoll wäre. Da vor allem bei der Vergütung der so genannten unständigen Entgeltbestandteile allerdings bislang bessere Regelungen im TV-Ärzte Helios/Rhön bestanden, hatte der MB in der Vergangenheit davon Abstand genommen. Inzwischen haben sich im Bereich TV-Ärzte Helios hier wesentliche Verbesserungen ergeben, da sämtliche vergütungsrelevanten Regelungen durch die Kündigung des gesamten Entgelttarifvertrages verhandelt werden konnten.

    Zum TV-Ärzte Helios/Rhön sind lediglich die Tabelle und der Nachtzuschlag für Vollarbeit einzeln kündbar, was die Forderungsmöglichkeiten in der Vergangenheit deutlich einschränkte. Um hier vergleichsweise Einbußen der Ärztinnen und Ärzte im Bereich des TV-Ärzte Helios/Rhön zu vermeiden bzw. nicht mehr werden zu lassen, ist es nun das Ziel, Ärztinnen und Ärzte aus dem Tarifbereich Helios-Rhön in den TV-Ärzte Helios überzuleiten. Eine solche Forderung hätte allerdings nur dann rechtssicher aufgestellt werden können, wenn der gesamte TV-Ärzte Helios/Rhön gekündigt worden wäre.

    Dies sollte aber wegen der damit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten möglichst vermieden werden. Hierzu konnte der MB nun mit Helios vereinbaren, Verhandlungen über die Überleitung/Zusammenführung zu führen und zwar ohne, dass der Tarifvertrag in Gänze gekündigt wird. MB und Helios sind sich zudem darüber einig, dass die Forderung nach Überleitung der Ärztinnen und Ärzte aus dem TV-Ärzte Helios/Rhön in den TV-Ärzte Helios trotz nicht erfolgter Kündigung ab Oktober 2022 nicht (mehr) der Friedenspflicht unterliegt.

    Es wird also für den Tarifbereich Helios/Rhön darum gehen, die Überleitung in den TV-Ärzte Helios zu verhandeln bzw. zu vereinbaren. Dies wird ein komplexer Prozess sein. Wichtig ist, dass Ärztinnen und Ärzte beider Bereiche in dieser Tarifrunde zusammenstehen, insbesondere dann, wenn – dies ist in Tarifverhandlungen immer möglich – eine Unterstützung durch Aktionen vor Ort oder zentral notwendig wird.

    Abgesehen von diesen Entwicklungen verabschiedeten die MB-Tarifgremien nach intensiver Diskussion auch ganz allgemein die Forderungen für den Tarifbereich TV-Ärzte Helios ab Oktober. Zuvor gekündigt war der TV-Ärzte Entgelt Helios insgesamt zum 30. September 2022 gekündigt worden.

    Die Tabellenentgelte sollen um die durchschnittliche monatliche Inflationsrate seit Januar 2022 angehoben und dann um 2,5 Prozent erhöht werden. Damit ist die Forderung nach einem Inflationsausgleich abgebildet, wobei die allgemeine Entgeltsteigerung aber ebenfalls Berücksichtigung findet.

    Die weiteren Forderungen sind:

    • Änderungen bei der Regelung zu den freien Wochenenden. Zukünftig soll überhaupt nur an zwei Wochenenden im Monat die Anordnung von Arbeit, egal in welcher Dienstform, möglich sein. Die Anordnung weiterer Wochenenden ist nur im Notfall möglich. In einem solchen Fall erhöhen sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes, die Rufdienstvergütung und die Stundenvergütung um 20 Prozent.
    • Die zuletzt neu eingeführten Zuschläge für kurzfristige Inanspruchnahme werden von 10 auf 25 Prozent angehoben
    • Sämtliche Stundenentgelte erhöhen sich zukünftig in der Zeit zwischen 19 und 7 Uhr um 15 Prozent (statt um 6 Prozent bisher).
    • Dienste in jeglicher Dienstform, die nicht in einem sechs Wochen zuvor aufgestellten Dienstplan geregelt sind, werden mit Zuschlägen von 25 Prozent bzw. im Falle von Bereitschaftsdienst mit einer Erhöhung der Bewertung um 25 Prozentpunkte, belegt.

    Die Tarifverhandlungen beginnen am 12. Oktober 2022 in Berlin. Sie werden in jeder Hinsicht anspruchsvoll sein. Nicht nur befinden wir uns in einer gesellschaftlich herausfordernden Lage, wir haben auch in der letzten Tarifrunde feststellen müssen, dass auch in Tarifverhandlungen mit Helios möglicherweise Arbeitskampf unumgänglich ist, um grundsätzliche Bewegung auf Arbeitgeberseite zu erreichen. Bleiben Sie deshalb weiterhin interessiert. Geben Sie diese Informationen auch an Kolleginnen und Kollegen weiter. Sollten Sie diese Information erhalten, aber noch nicht Mitglied im Marburger Bund sein, finden Sie alle Informationen zu einer Mitgliedschaft unter www.marburger-bund.de/mitglied-werden.