Zu Beginn der dritten Verhandlungsrunde konnte zunächst weitgehende Einigkeit zwischen den Verhandlungsparteien darüber hergestellt werden, dass die in der zweiten Runde jenseits unserer linearen Forderung diskutierten Überlegungen keine tragfähige Grundlage einer Einigung sein könnten. Wie hierzu geführte Gespräche gezeigt hatten, konnte oder wollte die Arbeitgeberseite keine Regelungsbestandteile anbieten, die aus Sicht der Verhandlungskommission einen echten Mehrwert erbracht hätten.
Im weiteren Verlauf der Verhandlungen legte die TdL zwar eine Reihe von Angeboten vor, die aber aufgrund der konkreten Regelungsdetails von uns so nicht akzeptiert werden konnten. Insbesondere sahen diese Vorschläge eine teilweise erhebliche Anzahl sogenannter Leermonaten (also Zeiträume ohne lineare Erhöhung) vor. Zudem sollten die vorgesehenen Entgeltsteigerungen auf drei Erhöhungsschritte verteilt werden, wobei die letzte und einen erheblichen Teil der Gesamtsteigerung umfassende Erhöhung erst unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Gesamtlaufzeit wirksam geworden wäre. Die tatsächliche materielle Wirkung dieser Angebote über die Gesamtlaufzeit wäre daher trotz der vorgeschlagenen Erhöhungsschritte ziemlich gering ausgefallen.
In den Verhandlungsrunden haben wir den Arbeitgebern deshalb wiederholt verdeutlicht, nicht allein die Höhe von Steigerungen mache die Qualität eines Tarifabschlusses aus, sondern es komme vielmehr ebenso auf die Zeitpunkte des Wirksamwerdens von Entgelterhöhungen und die Länge der Laufzeit an. Letztlich sei die entscheidende Frage, wann die Ärztinnen und Ärzten tatsächlich von welchen Entgeltsteigerungen profitierten.
Folgende Einigung wurde schließlich als Ergebnis der Tarifverhandlungen erzielt: Die Entgelte werden zunächst rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,95 Prozent angehoben. Darüber hinaus verpflichten sich TdL und MB, ab Juni 2027 Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung des TV-Ärzte aufzunehmen und möglichst bis Juli 2028 abzuschließen. Um durch diese länger angelegten, weil absehbar umfangreichen Verhandlungen die Weiterentwicklung der Gehälter nicht zu blockieren, wurde vereinbart, die Entgelte ab 1. September 2027 um weitere 2,45 Prozent zu erhöhen. Die Gesamtlaufzeit der Regelungen zu den Entgelten beträgt 28 Monate (Ende: 31.07.2028).
Die nun gefundene Einigung unterscheidet sich wesentlich vom jüngsten Abschluss der TdL zum öffentlichen Dienst der Länder, obwohl sich die Arbeitgeber während der gesamten Verhandlungen erkennbar an diesem Abschluss orientieren wollten. Es ist gelungen, eine frühere und materiell günstigere Entgeltentwicklung zu erreichen, als dies bei einer bloßen Übernahme der TV-L-Struktur der Fall gewesen wäre. Für die Verhandlungskommission war dabei von besonderer Bedeutung, Entgelterhöhungen in jedem Fall ohne vorgeschaltete Leermonate (faktisch einen ersten „Erhöhungsschritt“ von 0,0 Prozent) und eine robuste Verhandlungsverpflichtung zur Tarifnovellierung zu erreichen, die ihrerseits nicht zur Verzögerung der zukünftigen Entgeltwicklung instrumentalisiert werden kann.
Welche Themen und Zielsetzungen der Marburger Bund in diese Verhandlungen einbringen wird, wollen wir dabei nicht allein festlegen. Bereits am 27. und 28. Juni 2026 werden wir im Rahmen eines Open Space (weitere Infos und der Link zur Anmeldung auf unserer Website) gemeinsam mit unseren Mitgliedern über die zukünftige Ausrichtung der Tarifpolitik an den Universitätskliniken beraten. Die dort erarbeiteten Schwerpunkte und Forderungen sollen die Grundlage für die anstehenden Verhandlungen zur Weiterentwicklung des TV-Ärzte bilden und unmittelbar in die weitere tarifpolitische Arbeit einfließen.
Die Große Tarifkommission wird nun über den Umgang mit diesen Eckpunkten beraten; um in alle Richtungen handlungsfähig zu bleiben, haben wir eine Erklärungsfrist bis zum 6. Juli 2026 vereinbart.
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