• Überprüfen Sie Ihre Abrechnungen!

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte Helios
    07.Dezember 2022

    Tarifvertrag aktuell

    Schwierige Umsetzung der letzten Tarifeinigung

    Überprüfen Sie Ihre Abrechnungen!

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Mitstreiter,

    mit dem letzten Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Helios sind etliche neue Regelungen im Bereich der Entgelte in Kraft getreten. Uns hatten vereinzelt Anfragen zur Umsetzung und Abrechnung erreicht, inzwischen hat sich hier leider herausgestellt, dass es offenbar flächendeckend an der Umsetzung hapert. Nach Aussage seitens Helios liege dies an schwierigen Programmierungsvorgängen. Wir können dies nicht bewerten, es ist aber deshalb notwendig, dass Sie Ihre Abrechnungen genau überprüfen! Hier noch einmal die bei der Abrechnung besonders zu beachtenden Punkte:
     

    1. Die Bereitschaftsdienste sind seit dem 1. April 2022 höher bewertet:

    Stufe

    Arbeitsleistung innerhalb des Bereitschaftsdienstes

    Bewertung als Arbeitszeit

    I

    bis zu 25 v.H.

    70 v.H.

    II

    mehr als 25 bis 40 v.H.

    85 v.H.

    III

    mehr als 40 bis 49 v.H.

    100 v.H.

    2. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es Zuschläge für kurzfristige Inanspruchnahme (= Ankündigung weniger als 72 Stunden vor Dienstbeginn):

    • Bei Bereitschaftsdienst steigt die Bewertung (s.o. unter 1.) um 10 Prozentpunkte.
    • Bei der Berechnung der Rufdienstvergütung (Pauschale und Inanspruchnahme) muss ein um 10 Prozent erhöhtes Stundenentgelt zugrunde gelegt werden.
    • Bei Regeldienst (auch Schicht und Wechselschicht) besteht Anspruch auf einen Zuschlag i. H. v. 10 Prozent auf das individuelle Stundenentgelt.


    3. Ab dem 22. Bereitschaftsdienst im Kalenderhalbjahr erhöht sich die Bewertung (s.o. unter 1.) um 10 Prozentpunkte, ab dem 27. Bereitschaftsdienst um weitere 10 Prozentpunkte.
    Wenn es sich um kurzfristig übernommene Dienste handelt (siehe unter 2.) sind beide Erhöhungen kumulativ vorzunehmen.


    4. Ab der 13. Rufbereitschaft im Kalendermonat erhöht sich das Stundenentgelt um 10 Prozent. Auch hier ist der Zuschlag bei kurzfristiger Inanspruchnahme kumulativ.


    5. Seit dem 1. April 2022 ist die Arbeit zwischen 19:00 und 7:00 Uhr grundsätzlich höherbewertet. Dies betrifft:

    • Die Bereitschaftsdienstentgelte aus der Tabelle.
    • Die Stundenentgelte für Rufbereitschaft, Sonn-/Vorfeiertags- und Feiertagsarbeit aus der Tabelle.
    • Das individuelle Stundenentgelt bei Regel- bzw. Vollarbeitszeit, auch Schicht- und Wechselschicht.
    • Daraus folgt auch eine Erhöhung der jeweiligen Zuschläge.
    • Wichtig: Das Stundenentgelt für Vollarbeit ist abhängig von der jeweiligen Entgeltgruppe und -stufe und in der Entgelttabelle nicht gesondert ausgewiesen. Es ergibt sich durch die Division des in der Entgelttabelle niedergelegten Monatsentgelts durch den Faktor 4,348 (Anzahl der Wochen pro Monat). Dieses Ergebnis wird durch 40 (regelmäßige Wochenarbeitszeit in Stunden) geteilt.

     

    Wir empfehlen Ihnen weiter dringend, die Entgeltabrechnungen genau zu prüfen und gegebenenfalls falsche Abrechnungen umgehend bei Ihrer Personalabteilung anzuzeigen bzw. Korrektur zu verlangen. Achten Sie insbesondere auf die Berechnung der erhöhten Vergütung zwischen 19 und 7 Uhr. Sie haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Ihnen die Abrechnungen erläutert. Sofern Sie Unterstützung benötigen, steht Ihnen Ihr Landesverband auch hierbei beratend zur Seite.

    Ebenfalls weisen wir nochmals darauf hin, dass ein Anspruch auf 12 freie Wochenenden im Kalenderhalbjahr besteht. Sie können einen Antrag stellen, dass nicht gewährte Wochenenden zusätzlich im nächsten Kalenderhalbjahr (grundsätzlich ist der nächste Zeitraum der vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023) gewährt werden. Stellen Sie diesen Antrag möglichst gleich am Anfang des nächsten Jahres bis zum 28. Januar 2023. Laut Tarifvertrag kann dieser Zeitraum im Betrieb auf einen sechsmonatigen Zeitraum mit abweichendem Beginn und Ende festgelegt werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Betriebsrat.

    Geben Sie diese Informationen auch an Kolleginnen und Kollegen weiter. Sollten Sie diese Information erhalten, aber noch nicht Mitglied im Marburger Bund sein, finden Sie alle Informationen zu einer Mitgliedschaft unter https://www.marburger-bund.de/mitglied-werden.

    Auch in der aktuellen Tarifrunde gilt: Über unseren Messenger Service „MB-Tarifnews HELIOS“ bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erfahren so sehr kurz und knapp, was in dieser Tarifrunde passiert. Einzige Voraussetzung: Ein Messenger (Telegram oder Notify), muss auf Ihrem Smartphone installiert sein. Sie können sich gleich anmelden, mit nur wenigen Klicks erhalten Sie ab sofort regelmäßig die „MB-Tarifnews HELIOS“ auf Ihr Smartphone: https://www.marburger-bund.de/messenger.