• „Wir wollen nicht permanent auf Abruf sein“

    MB aktuell
    16.Juni 2017
    Es vergeht kaum eine Woche, in der Wirtschaftsvertreter nicht auf Änderungen des Arbeitszeitgesetzes drängen. Zuletzt hat die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft generell eine „wochenbezogene Betrachtung“ der Arbeitszeit gefordert. Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden sei nicht mehr zeitgemäß. Brauchen wir eine Revision des Arbeitszeitgesetzes?
    Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes
    Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

    Dr. Andreas Botzlar: Nein, ganz und gar nicht. Der Rahmen ist bereits jetzt sehr weit gesetzt und ermöglicht flexible Regelungen, mit denen beispielsweise der 24-Stunden-Dienst eines Krankenhauses an den 365 Tagen des Jahres aufrechterhalten werden kann. Es gibt eine Reihe von tarifvertraglichen Öffnungsklauseln, die schon jetzt weit an die Grenze des Zumutbaren gehen. Deshalb bemühen wir uns als Ärztegewerkschaft seit Jahren um eine Reduktion der tarifvertraglichen Höchstarbeitszeitgrenzen.

     

    Vor allem die Mindestruhezeit von elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist Arbeitgebervertretern ein Dorn im Auge. Diese Regelung widerspreche den Anforderungen des digitalen Zeitalters, heißt es.

    Botzlar: Das Arbeitszeitrecht setzt Grenzen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden dürfen. Dazu gehört die Mindestruhezeit, die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie verankert ist. Selbst hier gibt es Ausnahmen. Von den Bestimmungen zu Ruhezeiten und Nachtarbeit darf abgewichen werden wenn Ausgleichsruhezeiten in „angemessener Frist" gewährt werden. Das alles ist bereits jetzt sehr grenzwertig. Das sogenannte digitale Zeitalter mag die Wünsche der Arbeitgeber verändern - es verändert aber nicht die biologischen Grundlagen des Lebens und damit auch nicht das dem Gesundheitsschutz dienende Erholungsbedürfnis der Arbeitnehmer. Im Übrigen: Auch dienstlich veranlasste Telefonate oder E-Mails nach Feierabend sind Arbeitsleistungen, die mich davon abhalten, meinem Privatleben nachzugehen oder mit meiner Familie zusammen zu sein. Ärzte und andere Arbeitnehmer wollen nicht permanent auf Abruf ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, sich gedanklich auch einmal von der Arbeit zu lösen und im wahrsten Sinne des Wortes abzuschalten. Wir müssen uns den Versuchen einer vollständigen Vereinnahmung des Privatlebens widersetzen. Jeder hat das Recht auf arbeitsfreie Ruhephasen – nicht nur im Urlaub.

     

    Umfragen des Marburger Bundes zeigen, dass Ärztinnen und Ärzte eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit wünschen und gleichzeitig mehr Flexibilität der Arbeitgeber einfordern.

    Botzlar: Der Befund ist eindeutig und besagt, dass Ärztinnen und Ärzte vielfach überlastet sind und mehr arbeiten, als sie eigentlich wollen. Die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den bevorzugten Wochenarbeitszeiten nimmt stetig zu. Darauf müssen Arbeitgeber dringend reagieren, um nicht dauerhaft hochqualifizierte Fachkräfte zu verlieren, die sich für andere Bereiche außerhalb der kurativen Medizin entscheiden. Wir brauchen flexible Arbeitszeitregelungen, die auch Teilzeitarbeit ermöglichen, mehr Planbarkeit bei der Dienstplangestaltung und mehr Personal im ärztlichen wie pflegerischen Dienst. Dann steht Ärzten und Pflegenden auch wieder mehr Zeit für ihre eigentliche Tätigkeit zur Verfügung, für Fort- und Weiterbildung und für Familie und Freunde. Deshalb haben wir diesen Aspekt in den Mittelpunkt unserer aktuellen Kampagne #MehrZeit gestellt. Denn das Problem ist nicht der Mangel an Flexibilität für die Arbeitgeber, sondern die zunehmende Anzahl von Überstunden, Zusatzdiensten und Überschreitungen von Höchstarbeitszeitgrenzen. Die Ausnahme von der Regel ist für viele Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen längst zur Regel geworden.