• Andreas Botzlar: Universitätsmedizin darf nicht das letzte Rad am Wagen bleiben

    Pressemitteilung
    Tarifverhandlungen ohne Ergebnis – TdL weiterhin unbeweglich
    23.Februar 2024
    Die Verhandlungen zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) treten auf der Stelle. Die TdL ist weiterhin nicht bereit, den Forderungen der Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken angemessen Rechnung zu tragen. Die festgefahrene Lage lässt dem Marburger Bund keine andere Wahl, als den Druck auf die Arbeitgeber weiter zu erhöhen.
    Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes
    Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes

    „Wir sind in diese zweitägigen Verhandlungen mit dem festen Willen gegangen, mit der TdL eine Einigung zu erreichen. Die TdL aber hängt in ihrem selbstgesteckten finanziellen Rahmen fest und ist weiterhin nicht zu einer Verständigung bereit, die substanzielle Verbesserungen für die Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken ermöglicht. Wir können nicht akzeptieren, dass die Universitätsmedizin im Hinblick auf Ärztegehälter das letzte Rad am Wagen bleibt. Folgten wir den Vorstellungen der TdL, würde sich der Abstand zu den anderen Klinikträgern perspektivisch sogar vergrößern. Das können wir im Interesse unserer Mitglieder an den Unikliniken nicht hinnehmen“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

    Die TdL brauche offensichtlich ein weiteres Signal der Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken, um auf den Pfad zu einer Einigung zu gelangen. „Die jüngste Verhandlungsrunde hat auf uns den Eindruck gemacht, dass die Länder immer noch nicht verstanden haben, worum es hier geht: Wir fordern faire Bedingungen für Spitzenmedizin. Nicht mehr – aber auch nicht weniger. Solange uns das nicht zugestanden wird, sind weitere Warnstreiks unvermeidlich“, erklärte Botzlar.

    In den Verhandlungen mit der TdL fordert der Marburger Bund linear 12,5 Prozent mehr Gehalt und höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Ein weiteres Ziel ist die Neugestaltung der Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit.

    Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.