• Gewalt im Gesundheitswesen Einhalt gebieten – auch mit strafrechtlichen Mitteln

    Pressemitteilung
    Marburger Bund begrüßt Gesetzesinitiative zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
    26.Januar 2026
    Der Marburger Bund begrüßt die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem geplanten Paragrafen 116 StGB-E einen eigenen Tatbestand zum Schutz vor Gewalt im Gesundheitswesen zu schaffen. „Angesichts der zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Beschäftigten in ambulanten und stationären Einrichtungen ist dieser Schritt ein wichtiges Signal. Drohungen und tätliche Angriffe gehören für viele Menschen im Gesundheitswesen inzwischen zum beruflichen Alltag. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden – auch mit strafrechtlichen Mitteln“, erklärte die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna.
    Marburger Bund begrüßt Gesetzesinitiative zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
    Marburger Bund begrüßt Gesetzesinitiative zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens

    Geschützt werden sollen durch den Gesetzentwurf explizit sämtliche Angehörige von Heilberufen, die für ihre Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ausübung oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Mindestens ebenso wichtig wie die Schaffung eines neuen Straftatbestands ist es jedoch, zusätzliche rechts- und gesellschaftspolitische Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegenüber medizinischem Personal wirksam einzudämmen. Dazu zählt auch eine konsequente und zügige Strafverfolgung. „Eine schnelle Strafverfolgung ist entscheidend, um die gewünschte Veränderung zu erreichen. Es braucht klare Konsequenzen für diejenigen, die im Gesundheitswesen Gewalt ausüben“, forderte Johna.

    Der Marburger Bund warnt zudem davor, dass die zunehmende Gewaltbereitschaft langfristig Auswirkungen auf die medizinische Versorgung haben kann. „Es darf nicht sein, dass sich Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Gesundheitsberufe aus Angst vor Übergriffen oder infolge von Gewalterfahrungen aus der Patientenversorgung zurückziehen oder Nachwuchskräfte erst gar nicht dauerhaft kurativ tätig werden. Damit dies nicht geschieht, braucht es neben strafrechtlichen Änderungen ein breites Maßnahmenpaket, das Prävention, Schutz und konsequente Durchsetzung des Rechts gleichermaßen umfasst“, sagte Johna.

    Wie groß das Problem inzwischen ist, zeigen die Ergebnisse des MB-Monitors 2024. An der großen Mitgliederbefragung des Marburger Bundes im Herbst 2024 nahmen bundesweit rund 10.000 angestellte Ärztinnen und Ärzte teil. Zwölf Prozent der Ärztinnen und Ärzte in Kliniken sind demnach häufig mit Beschimpfungen, Beleidigungen und anderen Formen verbaler Gewalt im beruflichen Umfeld konfrontiert; bei einem Drittel kommen solche verbalen Gewalterfahrungen manchmal vor. Körperliche Gewalt im beruflichen Umfeld, beispielsweise in Form von Schlägen oder Tritten, erleben zehn Prozent der Ärztinnen und Ärzte gegen sich oder andere Mitarbeitende „manchmal“ und zwei Prozent „häufig“. 41 Prozent berichten über eine Gewaltzunahme in den vergangenen fünf Jahren. 

    Verbale oder körperliche Gewalt geht meist von Patienten oder Angehörigen aus. Die Vorfälle passieren hauptsächlich in Notaufnahmen oder auf den Stationen. Schutzmaßnahmen vor Gewalt am Arbeitsplatz, z.B. Sicherheitspersonal und spezifische Schulungen wie Deeskalations-Trainings, müssen an vielen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen erst noch etabliert werden. 41 Prozent der Mitglieder des Marburger Bundes geben an, dass es solche Schutzmaßnahmen an ihrer Einrichtung gibt, genauso viele verneinen dies. 18 Prozent wissen es nicht.


    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf des BMJV