• Krankenhäuser brauchen fallzahlunabhängige Finanzierung

    Pressemitteilung
    Marburger Bund unterstützt Forderung aus dem Gesundheitswesen
    26.August 2024
    Der Marburger Bund begrüßt Forderungen von Krankenhausträgern, Krankenkassen und Deutscher Krebsgesellschaft nach einer fallzahlunabhängigen Vorhaltevergütung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform.
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    „Es gibt eine breite Übereinstimmung im Gesundheitswesen, dass die Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser als mengenunabhängige Vergütungskomponente ausgestaltet werden sollte, die sich an den Kosten der notwendigen personellen und materiellen Infrastruktur eines Krankenhauses orientiert und dabei auch die Erfüllung des jeweiligen Versorgungsauftrages berücksichtigt“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

    In der gemeinsamen Erklärung von Krankenhausträgern, Krankenkassen und Krebsgesellschaft heißt es dazu: „Nur aus dem Bedarf der Bevölkerung können zukunftssichere Krankenhausstrukturen abgeleitet werden. Daher sehen wir die aktuell im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene jährliche Anpassung der Vorhaltefinanzierung auf Basis der Ist-Fallzahlen und den fehlenden Bevölkerungsbezug kritisch.“ Zu den Unterzeichnern der Erklärung gehören die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG), der AOK-Bundesverband, die DAK-Gesundheit, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG).

    Der Marburger Bund tritt zugleich Behauptungen entgegen, mit den im KHVVG vorgesehenen Regelungen würde ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. In der Öffentlichkeit werde zudem immer wieder der Eindruck erweckt, die bestehenden Fallpauschalen würden abgeschafft. „Man muss sich schon die Mühe machen, die Regelungen im Detail zu betrachten. Weder die Verteilung der Vorhaltevergütung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist im aktuellen Regierungsentwurf fallunabhängig gestaltet. Trotzdem behauptet das Bundesministerium für Gesundheit in seinen offiziellen Verlautbarungen, den Krankenhäusern werde ‚der ökonomische Druck genommen‘. Das ist aber allenfalls reines Wunschdenken: Eine echte Entkommerzialisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird“, bekräftigte Johna.