• Krankenkassen müssen Versicherte über Notfalldatensatz informieren

    Pressemitteilung
    Marburger Bund: Gerade ältere Patienten können die elektronische Gesundheitskarte einfacher handhaben
    05.November 2021

    Die 138. Hauptversammlung des Marburger Bundes fordert die Krankenkassen auf, die Versicherten in einer Kampagne über den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu informieren. Die elektronische Gesundheitskarte biete eine einfache, erprobte und leicht zugängliche Möglichkeit, den Notfalldatensatz jedes einzelnen Versicherten zu speichern. Auch wichtige Zusatzinformationen könnten hinterlegt werden, wie die Telefonnummer eines im Notfall zu benachrichtigenden Angehörigen oder der Ort, an dem eine Patientenverfügung aufbewahrt wird. Ebenso könne ein Medikationsplan unkompliziert auf der eGK hinterlegt werden, erklärten die Delegierten.
    138. Hauptversammlung des Marburger Bundes
    138. Hauptversammlung des Marburger Bundes

    Den Notfalldatensatz jetzt nicht zu nutzen und stattdessen auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu warten, sei fahrlässig. „Die technischen Grundlagen sind vorhanden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind geschaffen; ebenso wurden die Kostenerstattung und die Honorierung für die Ärztinnen und Ärzte, die die Daten einpflegen, geregelt“, betonte die Hauptversammlung.

    Dennoch würden diese Möglichkeiten kaum genutzt und seien vielen Versicherten unbekannt. Dies sei insbesondere auch daher unglücklich, weil Anwendungen der ePA für einen Teil gerade der älteren Bevölkerung schwieriger nutzbar seien als die einfach zu handhabenden Angebote der elektronischen Gesundheitskarte. Deswegen sollten alle Versicherten durch die Krankenkassen informiert und Aufklärungsmaterial in den Wartezimmern ausgelegt werden, forderten die Delegierten des größten deutschen Ärzteverbandes.