Nicht verständlich sei, warum zur Patientensteuerung in den Gesundheitsleitsystemen, in den Integrierten Notfallzentren (INZ) und in Krankenhäusern ohne INZ unterschiedliche Ersteinschätzungssysteme eingesetzt werden sollen. „Die Ersteinschätzung muss für Hilfesuchende an allen Stellen des Erstkontakts gleich sein, um Patientinnen und Patienten zu einer telefonischen Ersteinschätzung zu motivieren“, fordert der Marburger Bund. In der heutigen Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit ergänzte die 1. Vorsitzende Dr. Susanne Johna: „Die medienbruchfreie Bereitstellung der Daten aus der einheitlichen und validierten Ersteinschätzung ist entscheidend für den Erfolg der Reform.“
Der Marburger Bund erachtet es für grundsätzlich sinnvoll, die ambulante und die stationäre Notfallversorgung zentral ‚unter einem Dach‘ zu organisieren. Die Kernfrage sei, wie viele INZ für eine flächendeckende Notfallversorgung benötigt werden und nach welchen Kriterien die Standorte verteilt werden. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband insbesondere bezüglich der Regelungen für Krankenhäuser ohne INZ. „Das vorgeschlagene Verfahren einer grundsätzlichen Verweisungsnotwendigkeit der Hilfesuchenden an INZ-Standorte erachten wir für kaum umsetzbar“, kritisiert der MB. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Anzahl der INZ-Standorte nicht alle Notaufnahmen nach Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses einbeziehe.
Zu begrüßen sei, dass der Referentenentwurf frühere Überlegungen aufgreife, den Rettungsdienst als eigenen medizinischen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V zu regeln. Positiv zu werten sei zudem, dass mit einem Gesundheitsleitsystem die Zusammenarbeit von Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert werden soll. „Wir haben allerdings Bedenken, dass die Umsetzung und der angestrebte Vernetzungsgrad angesichts der in zentralen Punkten unverbindlichen Regelungen tatsächlich flächendeckend gelingen wird. Damit steht und fällt auch das mit der Reform geschätzte Einsparpotenzial von ungefähr 705 Millionen Euro pro Jahr“, konstatiert der Marburger Bund.
Dringend erforderlich sei es, die nunmehr beabsichtigte Reform der Notfallversorgung mit der Krankenhausreform bzw. dem aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zu koordinieren. „Die Anbindung eines INZ-Standortes an die Voraussetzung einer Notfallstufe gemäß dem System der Notfallstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses muss mit der Krankenhausplanung Hand in Hand gehen. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die erweiterten Landesausschüsse bei der Festlegung der INZ-Standorte lediglich die Krankenhausplanung nachvollziehen.“
- Stellungnahme zur Notfallreform(361.6 KB, PDF)
