Bund und Länder müssten die suchterzeugende Wirkung von Social Media-Angeboten anerkennen und umfassende gesundheitliche Aufklärung betreiben. Die Plattformbetreiber sollten Social Media-Angebote nur ohne Mechanismen mit süchtig machenden Funktionen betreiben dürfen. Zudem müssten sie offenlegen, wie die angewandten Algorithmen ihrer Social Media-Angebote funktionieren. Es bedürfe einer klaren gesetzlichen Regulierung zur Haftung von Plattformbetreibern, die zugleich auch Beschränkungen von Social Media-Angeboten ermögliche.
Darüber hinaus müssten Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Social Media gestärkt werden. Die Bundesregierung sollte sich bei der Gesetzgebung an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation orientieren und eng mit den europäischen Partnern zusammenarbeiten, um eine einheitliche und europaweite Strategie zu entwickeln.
