• Marburger Bund und TdL verabreden weitere Verhandlungsrunde

    Pressemitteilung
    Twardy: Durch Warnstreik der Ärzte an den Unikliniken ist Bewegung in die Verhandlungen gekommen
    06.Februar 2020
    Nach zweitätigen intensiven Verhandlungen haben sich der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf eine weitere Verhandlungsrunde am 6. März 2020 in Hannover verständigt. „Durch den Warnstreik der Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken ist erstmals Bewegung in die Verhandlungen gekommen. Es wäre aber verfrüht, von einem Durchbruch zu sprechen. Viele Fragen sind noch offen“, erklärte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, nach Ende der dritten Verhandlungsrunde.
    Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes
    Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes

    Der TdL müsse bewusst sein, dass auf der Grundlage der bisherigen Gespräche nur dann eine Einigung möglich sei, wenn substanzielle Fortschritte erzielt würden. „Die Ärztinnen und Ärzte haben am Dienstag dieser Woche keinen Zweifel daran gelassen, dass sie willens und in der Lage sind, bessere Arbeitsbedingungen notfalls durchzusetzen. Daran sollte auch die TdL nicht zweifeln“, bekräftigte Twardy. Auch die Länder müssten ein Interesse daran haben, dass Unikliniken als Orte der Spitzenmedizin nicht hinter anderen Krankenhausträgern zurückfallen, die bessere Tarifbedingungen vorweisen können.

    Am Dienstag (4. Februar) waren mehrere Tausend Ärztinnen und Ärzte einem Aufruf des Marburger Bundes gefolgt und in einen ganztägigen Warnstreik getreten, um ihren Forderungen in dieser Tarifrunde Nachdruck zu verleihen. An der zentralen Kundgebung in Hannover nahmen mehr als 3.500 Uni-Ärzte aus dem gesamten Bundesgebiet teil.

    Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der Marburger Bund sechs Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

    Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Mehrere Unikliniken gehören nicht oder nur sehr eingeschränkt zum Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.

    Weitere Informationen zu den Forderungen des Marburger Bundes unter
    www.tdl-tarifrunde.de.