„Wir brauchen eine Notfallversorgung, in der ambulante und stationäre Strukturen besser verzahnt werden und Patientinnen und Patienten zuverlässig an die für sie geeignete Stelle gelangen. Entscheidend ist aber, wie dieses Ziel umgesetzt wird. Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die in der Versorgungspraxis zu neuen Problemen führen können“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
So sei die Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern sinnvoll. Offen sei jedoch, an welchen Standorten und in welcher Zahl diese Zentren tatsächlich entstehen werden. „Die Reform der Notfallversorgung muss sich am medizinischen Bedarf und an den regionalen Versorgungserfordernissen unter Berücksichtigung der ambulanten Strukturen orientieren und nicht an finanziellen Rahmenvorgaben der Krankenkassen. Wir befürchten, dass durch die im Gesetz vorgesehenen Entscheidungsstrukturen am Ende die Kostenträger bestimmen, welche Standorte der Notfallversorgung vor Ort erhalten bleiben und welche verloren gehen.“
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Selbstverwaltungspartner innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Grundlage bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben entsprechende Festlegungen treffen. Die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft soll zwar in das zuständige Gremium einbezogen werden, die Krankenkassen erhalten aber ein doppeltes Stimmgewicht.
Problematisch ist aus Sicht des Marburger Bundes auch, dass verschiedene Ersteinschätzungsverfahren an unterschiedlichen Stellen des Erstkontakts eingesetzt werden sollen, für die es bisher keine ausreichende Validierung gibt. Durch den Einsatz einer digitalen Ersteinschätzung dürften keine Hürden für Menschen entstehen, die diese Systeme nicht nutzen können. Bei der telefonischen Ersteinschätzung seien zudem Sprachbarrieren zu berücksichtigen.
Die geplante Weiterleitung derjenigen Patienten, die auch außerhalb von Sprechstundenzeiten zwar eine akute, aber voraussichtlich ambulante Behandlung benötigen, von einem Krankenhaus ohne INZ in ein solches mit INZ sei medizinisch nicht nachvollziehbar. „Patienten sind keine Pakete, die man aufgrund von Zuständigkeiten und Abrechnungsregeln von einem Versorgungsort zum nächsten schicken kann. Die vorgesehene Regelung widerspricht medizinischer Vernunft und belastet zusätzlich die ohnehin knappen personellen Ressourcen im Rettungsdienst und Krankentransport“, kritisierte Johna.
Der Marburger Bund appelliert an den Gesetzgeber, die praktischen Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen stärker zu berücksichtigen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren entsprechend nachzubessern.
