• Novellierung des Infektionsschutzgesetzes bedarf der Nachbesserung

    Pressemitteilung
    COVID-19
    24.März 2020
    Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Bevölkerungsschutzgesetzes schnell auf die aktuelle Krisenlage reagiert. Der beabsichtigten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist aber anzumerken, dass sie in großer Eile entstanden ist. Deshalb sind aus der Sicht des Marburger Bundes Nachbesserungen dringend geboten.
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    Im Entwurf des Bevölkerungsschutzgesetzes wird das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ als Voraussetzung für eine umfassende Verordnungsbefugnis des Bundes normiert. „Die sehr weitgehenden Verordnungsermächtigungen sollten mit sichernden Einschränkungen versehen werden“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.

    Die gewählten Formulierungen zur Definition einer epidemischen Notlage seien auf eine Vielzahl denkbarer Ausbruchsgeschehen anwendbar. Deshalb sollte insbesondere das Kriterium einer „dynamischen Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit“ weiter konkretisiert werden.

    Unzureichend sei auch die vorgesehene Berichtspflicht des Bundesgesundheitsministeriums an den Bundestag über die Erkenntnisse aus der derzeitigen Epidemie bis spätestens 31. März 2021. „Eine Evaluation sollte nicht nur Vorschläge zur Stärkung des Robert-Koch-Instituts und anderer Behörden auslösen können, sondern auch die jetzt im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Änderungen selbst auf den Prüfstand stellen. Es muss gesetzlich festgelegt werden, dass sich der Bundestag unter Berücksichtigung des Berichts zwingend mit der Frage zu befassen hat, ob sich die Neuregelungen bewährt haben und über den 31. März 2021 hinaus gelten sollen. Eine solche Revision muss im Lichte einer gründlichen Analyse der Maßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Krise erfolgen“, so Johna.