• Suizidprävention in den Mittelpunkt gesetzgeberischen Handelns stellen

    Pressemitteilung
    Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    05.Juli 2023
    Ich kann nicht erkennen, dass die am Donnerstag (06.07.2023) zur Abstimmung stehenden Gesetzesinitiativen zur Suizidbeihilfe ausführlich und mit der gebotenen Gründlichkeit im Parlament beraten worden sind. Zwei Entwürfe wurden jüngst erst zusammengeführt, ein weiterer noch kurzfristig überarbeitet. Die gesellschaftlichen Implikationen einer fortschreitenden Enttabuisierung der Suizidhilfe sind bei weitem nicht ausreichend diskutiert.
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    Dabei sollte gerade bei derart bedeutenden ethischen Grundsatzfragen ausreichend Zeit bestehen, die beabsichtigten weitreichenden Änderungen mit möglichst breiter Beteiligung der Gesellschaft zu erörtern. Zu dieser Debatte würde auch die Frage gehören, warum nicht primär die Suizidprävention in den Mittelpunkt gesetzgeberischen Handelns gestellt wird. Eine gesetzliche Regelung muss verhindern, dass ein potentiell nur vorübergehender Sterbewunsch, beispielsweise bei Lebenskrisen, bei Depressionen oder unzureichend therapierten Krankheitsbildern, ohne therapeutische Intervention erfüllt wird. Es darf nicht der Eindruck einer politisch abgesicherten Normalisierung entstehen, die insbesondere die seelischen Nöte schwerkranker oder älterer Menschen verstärkt, anstatt sie zu lindern.