• Testkapazitäten voll ausschöpfen, ÖGD personell dauerhaft stärken

    Pressemitteilung
    Marburger Bund nimmt Stellung zum Entwurf eines Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes
    08.Mai 2020
    Der Marburger Bund begrüßt die im Entwurf für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehene Ausweitung von Coronavirus-Tests, sieht aber noch zusätzlichen Handlungsbedarf. „Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wie hoch die Infektionsrate unter Ärzten und Pflegenden ist. Das liegt einerseits an der bundesweit unsystematischen Erfassung, andererseits aber auch an der unzureichenden Testung des medizinischen und pflegerischen Personals“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/18967).
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    „Nach den jetzt bereits verfügten oder geplanten Lockerungen von Kontaktbeschränkungen muss der Fokus noch stärker darauf gerichtet sein, Infektionsketten zu erkennen und zu durchbrechen. Deswegen sollten auch alle Patienten, die in ein Krankenhaus aufgenommen werden, auf das Coronavirus getestet werden. Das wird nur gelingen, wenn die vorhandenen Testkapazitäten genutzt und bei Bedarf weiter ausgebaut werden“, betonte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. Die Diskrepanz zwischen den verfügbaren und genutzten Testkapazitäten sei exorbitant. Möglich wären derzeit etwa 860.000 Labortests pro Woche, tatsächlich würden davon aber weniger als die Hälfte genutzt.

    „Es ist ein Unding, dass in Deutschland keine verlässlichen Zahlen dazu vorliegen, wie viele Pflegekräfte und wie viele Ärztinnen und Ärzte sich bei der Versorgung von Patienten angesteckt haben. Wir erwarten, dass jetzt endlich die verfügbaren Testkapazitäten voll ausgeschöpft werden und dabei dem Gesundheitswesen Vorrang eingeräumt wird“, sagte Johna.

    Ein positives Signal im Gesetzentwurf ist die Bereitschaft des Bundes, sich am Aufbau der Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) durch Unterstützungsleistungen mit ca. 50 Mio. Euro zu beteiligen und für jedes der 375 Gesundheitsämter einen Finanzierungsanteil von ca. 100.000 bis 150.000 Euro für Investitionen der Länder bereitzustellen. Allerdings soll hier finanziell im Wesentlichen die technische Ausstattung der Gesundheitsämter gefördert werden, wie beispielweise die Anbindung an das vorgesehene elektronische Meldesystem DEMIS des Robert Koch-Instituts. Die Notwendigkeit zur Finanzierung dieser Maßnahme besteht allerdings seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 25. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615).

    Die vorgesehenen Maßnahmen zur digitalen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes können aber nur dann erfolgreich sein, wenn gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen werden, den ÖGD dauerhaft mit qualifiziertem Personal zu stärken. Dazu gehört eine bessere Vergütung der Ärztinnen und Ärzte im ÖGD als Grundvoraussetzung auch zur Nachwuchsgewinnung.

    Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden und insbesondere für die Durchführung amtsärztlicher, ärztlicher und zahnärztlicher Untersuchungen sei es zudem unabdingbar, den im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten den vollständigen Zugriff auf die in der elektronischen Patientenakte gespeicherten medizinischen Daten zu ermöglichen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Zugriffsrechte werde der Aufgabenfülle des ÖGD keinesfalls gerecht.