• Unnötiger Formalismus raubt Krankenhaus-Beschäftigten Zeit für Patienten

    Pressemitteilung
    Entlassmanagement
    14.Februar 2017

    Im Durchschnitt verbringen Krankenhausärzte rund zwei Stunden täglich mit Verwaltungstätigkeiten. Neue Vorschriften zum Verfahren der Entlassung von Krankenhauspatienten könnten den Ärztinnen und Ärzten in den Kliniken und anderen Krankenhausbeschäftigten noch mehr Zeit für die Patientenbehandlung rauben. Es droht ein bürokratischer Exzess, wenn der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement Bestand hat, den die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen gegen den Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und über das gesetzliche Maß hinaus durchgesetzt haben. Der Marburger Bund spricht sich für eine rasche gesetzliche Korrektur aus.

    Ab 1. Juli dieses Jahres soll für alle Patienten aus voll- und teilstationären Behandlungen ein bundeseinheitliches Entlassungsprocedere gelten, unabhängig davon, ob sie dieses tatsächlich benötigen. Der gesetzliche Auftrag sieht vor, für die Patienten nahtlose Übergänge zwischen dem ambulanten und stationären Sektor zu schaffen. Der Rahmenvertrag geht aber weit darüber hinaus und legt ein Verfahren fest, das in hohem Maße ärztliche und andere Arbeitskraft bindet, die dringend für die eigentliche Behandlung und Betreuung und für Gespräche mit den Patienten gebraucht wird. Der Marburger Bund befürwortet ein gut organisiertes Entlassmanagement immer dann, wenn es notwendig ist, aber nicht als allenfalls symbolisch wirksame Zeitverschwendung.

    Schon jetzt sind in vielen Kliniken Arztstellen nicht besetzt. Die vorhandenen Ärztinnen und Ärzte sind entsprechend belastet. Mehr Geld für Personal stellen aber weder der Gesetzgeber noch die Kostenträger in Aussicht. Auch für die notwendige IT-Ausstattung in den Krankenhäusern fehlen die Mittel. Ohne eine entsprechende digitale Infrastruktur aber wird der geforderte formalisierte Informationsaustausch zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgungsebene nicht reibungslos erfolgen können.

    Die Neuregelung sieht auch vor, dass die Kassenärztliche Vereinigung eine zusätzliche Arztnummer an Krankenhausärzte vergibt, die Arzneimittel und andere Leistungen im Rahmen des Entlassmanagements verordnen oder eine etwaige Arbeitsunfähigkeit feststellen. Eine derart aufwändige Zwangsregistrierung ist schlicht unnötig. Jede andere Methode zur eindeutigen Identifizierung der verordnenden Krankenhausärzte ist weniger aufwändig. Es ist enttäuschend, dass die Koalition sich bisher nicht auf einen möglichen gesetzlichen Änderungsantrag im Bundestag verständigt hat, obwohl ein Entwurf dafür erörtert wurde. Ein rascher Beschluss des Gesetzgebers könnte viel unnötige Verwaltungsarbeit vermeiden helfen und einen sonst zwangsläufig erforderlichen Gerichtsprozess beenden.