• Verpflichtung zur Weiterbildungskooperation von Krankenhäusern wichtiges Signal

    Pressemitteilung
    Marburger Bund begrüßt Anpassungen im NRW-Krankenhausgestaltungsgesetz
    04.Februar 2026
    Statement der 1. Vorsitzenden des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, zu den geplanten Anpassungen im NRW-Krankenhausgestaltungsgesetz, die eine verpflichtende Kooperation der Krankenhäuser bei der ärztlichen Weiterbildung vorsehen:
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende Marburger Bund [Foto: Marburger Bund]
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende Marburger Bund [Foto: Marburger Bund]

    „Die geplanten Anpassungen im nordrhein-westfälischen Krankenhausgestaltungsgesetz sind ausdrücklich zu begrüßen. Dem Entwurf zufolge sollen Krankenhäuser zu Kooperationen im Bereich der ärztlichen Weiterbildung verpflichtet werden, wenn sie die nach der Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte intern nicht umfassend vermitteln können. Auch die Beteiligung der übrigen Krankenhäuser an diesen Kooperationen soll verpflichtend sein. Weiterbildung wird damit als gemeinsame Verantwortung der Krankenhäuser anerkannt und strukturell abgesichert. Das ist ein wichtiger erster Schritt zum Abbau von rechtlichen Hürden bei der standortübergreifenden ärztlichen Weiterbildung, dem andere Länder folgen sollten.

    Die Konzentration hochkomplexer Leistungen im Zuge der neuen Krankenhausplanung kann die Versorgungsqualität verbessern. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass die Weiterbildung zum Facharzt kontinuierlich in der vorgesehenen Zeit stattfinden kann – ohne weitere Einschränkungen zu Lasten der jungen Ärztinnen und Ärzte. Die nun vorgesehene Verpflichtung zu Weiterbildungskooperationen ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine bruchlose Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet. 

    Damit Weiterbildungsverbünde in der Praxis funktionieren, braucht es jedoch mehr als Kooperationspflichten. Der Marburger Bund fordert seit langem, dass Weiterbildungsverbünde rechtssicher ausgestaltet und unnötige Hürden abgebaut werden. Dazu gehört insbesondere eine bundesgesetzliche Ausnahme vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für die ärztliche Weiterbildung. Denn Kontinuität, Planungssicherheit und verlässliche Arbeitsbedingungen sind entscheidend für eine gute Weiterbildung.

    Jetzt kommt es darauf an, auf Bundesebene die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) zu schaffen, damit Weiterbildungsverbünde flächendeckend und ohne rechtliche Unsicherheiten umgesetzt werden können. Das ist eine Investition in den fachärztlichen Nachwuchs und in die Zukunft der Patientenversorgung."