• Transparente Arbeitszeiterfassung!

    Die Regelung ist simpel: Alle Arbeitszeiten müssen erfasst und dokumentiert werden – mit Überstunden und ohne Ausnahmen. Doch an manchen Krankenhäusern erscheint die Arbeitszeiterfassung leider noch immer wie eine Blackbox.

    Arbeitszeiterfassung - was geht und was nicht geht!

    Die Verbandsjuristin des Marburger Bundes Ulrike Hahn erläutert im folgenden Video, wie Arbeitszeiten erfasst werden müssen und wie dies speziell an Unikliniken im Tarifbereich der TdL zu erfolgen hat. Zudem erklärt sie Ärztinnen und Ärzten, was man bei einer nachträglichen Kappung der Arbeitszeiten tun kann.

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    Unsichtbare Überstunden und ständige Erreichbarkeit - muss das sein?

    Vielen Ärztinnen und Ärzten fällt es schwer, Überstunden aufzuschreiben, wenn dies in der Abteilung nicht selbstverständlich ist. Auch ist es nicht einfach, nein zu sagen, wenn eigentlich erwartet wird, außerhalb der Dienstzeit immer erreichbar zu bleiben. Die Verbandsjuristin des Marburger Bundes Ulrike Hahn zeigt im Video Möglichkeiten auf, was man in solchen Situationen tun kann und wie die rechtlichen Regelungen sind. 

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