Wer hat Angst vor Raubtieren im Gesundheitswesen?

Gesundheitspolitik und ärztliche Selbstverwaltung – Kennst du dich da aus? – Nein? – Gefährlich!

 

Raubtiere

Das Gesundheitswesen ist dem Klischee nach mit seinen vielen Akteuren und Lobbyisten wie ein Dschungel. Doch wer ist da eigentlich zuhause? Wir stellen dir einige der kleineren und größeren „Bewohner“ in diesem Dschungel am besten einmal kurz vor.

 

Die grundsätzlichen Spielregeln für das Zusammenleben bestimmt das BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT (BMG). Es erarbeitet die Gesetzentwürfe der Bundesregierung und führt die Rechtsaufsicht über die Verbände und Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung.

 

Der BUNDESTAG ist als Parlament für Bundesgesetzgebung und Kontrolle der Regierungsarbeit zuständig. Demgegenüber ist der BUNDESRAT die Vertretung der 16 Bundesländer und hat bei Bundesgesetzen ein Mitentscheidungsrecht, wenn Länderinteressen betroffen sind.

 

Ein besonderes Merkmal des deutschen Gesundheitswesens ist die Delegation bestimmter staatlicher Aufgaben im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die sogenannte gemeinsame SELBSTVERWALTUNG. Die Träger der Selbstverwaltung sind finanziell und organisatorisch selbstständig. Die Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber in den Selbstverwaltungsorganen können so ihre Belange autonom und sachorientiert selbst regeln. Auf Bundesebene sind diese Selbstverwaltungsorgane der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

 

Der GKV-SPITZENVERBAND ist die zentrale und gemeinsame Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und gestaltet durch seine Verträge und Entscheidungen insbesondere die Rahmenbedingungen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. 

 

Die 17 KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN sind für die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zuständig, daneben aber auch Abrechnungs- und Honorarverteilungsstelle für die teilnehmenden Leistungserbringer. Ihr Dachverband ist die KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG (KBV). Diese sieht ihre Aufgabe vor allem in der politischen Interessenvertretung.

 

Die DEUTSCHE KRANKENHAUSGESELLSCHAFT (DKG) ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger, für deren Interessen sie sich einsetzt.

 

Besonders wichtig ist der GEMEINSAME BUNDESAUSSCHUSS (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. Er wird von den vier großen Spitzenorganisationen gebildet: KBV und KZBV, DKG und GKV-Spitzenverband. Hauptaufgabe des G-BA ist es, den Leistungskatalog für alle gesetzlich Versicherten in Richtlinien näher zu bestimmen, weswegen man ihn auch den „kleinen Gesetzgeber“ nennt.

 

Ein weiteres Spezifikum des deutschen Gesundheitswesens ist das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (PKV). Letztere steht Selbstständigen und Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze offen.

 

Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung und berufspolitische Interessenvertretung der rund 593.300bei ihr im Jahr 2025 gemeldeten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ist die BUNDESÄRZTEKAMMER. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern ist es eine ihrer Hauptaufgaben, für eine möglichst einheitliche Regelung der ärztlichen Berufspflichten zu sorgen (Muster-Berufsordnung, Muster-Weiterbildungsordnung usw.).

 

Die Aufgaben der LANDESÄRZTEKAMMERN (LÄK) als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind durch die Heilberufe- und Kammergesetze der Bundesländer geregelt, z. B. Aufsicht über die ärztlichen Pflichtmitglieder, Förderung von Ausbildung und Fortbildung sowie Ordnung der Berufspflichten und der Weiterbildung.

 

Wer etwas bewegen will, sollte sich im MARBURGER BUND (MB) engagieren. Als Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte ist der MB auf allen Ebenen der ärztlichen Selbstverwaltung aktiv und eine starke Stimme in der Gesundheitspolitik.

 

Institution für Institution im Detail / Serie

Im aktuellen Uni-Spezial:

Teil 2: Ärztekammer

Jeder approbierte Arzt ist unabhängig von der Art seiner Tätigkeit – ob kurativ oder nicht, ermächtigt, angestellt oder selbstständig niedergelassen – Pflichtmitglied seiner für ihn örtlich zuständigen Kammer. Sie ist für ihn zunächst die wichtigste Berufsorganisation und Standesvertretung.

 

Insgesamt gibt es in Deutschland 17 Landesärztekammern in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht des zuständigen Sozial- und/oder Gesundheitsministeriums unterliegen. Ihr „Dachverband“, die Bundesärztekammer, ist die Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern und Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie besitzt jedoch keinen Körperschaftsstatus, sondern ist als nicht rechtsfähiger Verein organisiert und vertritt in erster Linie die berufspolitischen Interessen der derzeit rund 593.000 Ärzte – davon rund 446.100 Berufstätige – auch in laufenden Gesetzgebungsverfahren sowie auf europäischer Ebene. Daneben unterstützt sie die Tätigkeiten der (Landes-)Ärztekammern und erarbeitet Empfehlungen in Form einer Muster-Weiterbildungsordnung und einer Muster-Berufsordnung.

 

Deren Regelungen werden meist fast unverändert in die rechtsverbindlichen Weiterbildungs- und Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen. Dennoch ist die Übernahme keine Pflicht für die einzelne Ärztekammer. Sie entscheidet selbständig. Die jährliche Hauptversammlung aller Kammern ist der Deutsche Ärztetag (DÄT).

 

Die Aufgaben der Ärztekammern haben im Laufe der Zeit zugenommen. Dies hängt zum einen mit der gestiegenen absoluten Zahl approbierter Ärztinnen und Ärzte zusammen, zum anderen aber auch mit der Spezialisierung des Arztberufs und der Zuwanderung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischen Abschlüssen. Seit der Zeit, in der viele Krankenhäuser nur belegärztlich versorgt wurden und es nur wenige „hauptamtliche“ Klinikärzte gab, sodass die Ärztekammern primär als Vertretung der Niedergelassenen angesehen wurden, hat sich sehr viel geändert.

 

Schon seit längerer Zeit findet vor allem im ambulanten Sektor mit einem eindeutigen Trend zum Angestelltenverhältnis ein Strukturwandel zu Lasten der selbständigen Niederlassung statt. Die Zahl der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte stieg im Jahr 2025 auf rund 68.600. Dagegen sank die Zahl der selbständig niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im vergangenen Jahr weiter auf 105.300 . Inzwischen sind 39 Prozent aller Ärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung als Angestellte in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren tätig.

 

Zahlreiche Gesundheitsreformgesetze haben die sektoralen Grenzen aufgeweicht, sodass es eine steigende Zahl von Ärzten gibt, die sowohl ambulant als auch stationär tätig ist. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Mittlerweile arbeiteten nach dieser Ärztestatistik der Bundesärztekammer Ende 2025 zudem 71.480 ausländische Ärzte in Deutschland – mit steigender Tendenz. Auch der Frauenanteil nimmt stetig zu (225.397 berufstätige Ärztinnen im Jahr 2025 gegenüber 212.262 im Jahr 2023).

 

Diesen Herausforderungen müssen die Ärztekammern gerecht werden. Ihre durch Gesetz zugewiesenen Kernaufgaben sind neben der allgemeinen Vertretung der Berufsinteressen, der Entwicklung von Berufs- und Weiterbildungsordnungen und der Überwachung der Berufsausübung der Ärzte einschließlich der Durchführung berufsrechtlicher Verfahren sowie der Fortbildungsförderung auch die Abnahme von Facharzt- und anderen Prüfungen, die Organisation des Melde- und Beitragswesens für alle Mitglieder, das Führen einer Ärztestatistik sowie die Sicherstellung eines Notfalldienstes und die Erstattung von Fachgutachten.

 

Der bunte Aufgabenstrauß wird ergänzt durch die Errichtung von Ethikkommissionen sowie von Gutachter- und Schlichtungsstellen zur Klärung von Behandlungsfehlern und das Errichten von Versorgungswerken als berufsständische Einrichtungen der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Nicht zuletzt müssen die Ärztekammern auch die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Facharztweiterbildungen durchführen, auf eine ausreichende ärztliche Versorgung der Bevölkerung hinwirken sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen.

 

Die integrative Aufgabe der Ärztekammern besteht in der Vertretung der Interessen der Gesamtärzteschaft – eine nicht immer ganz einfache Herausforderung.

Nähere Auskunft dazu geben gerne die Mitglieder des Sprecherrates. Meldet euch einfach unter studenten@marburger-bund.de!«