Der Verordnungsentwurf beinhaltet Regelungen für Medizinstudierende in Deutschland sowie für Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die hier tätig werden wollen.
Der Marburger Bund begrüßt die Intention des Gesetzgebers, die Deckelung der PJ-Aufwandsentschädigung aufzuheben, hält aber weitere Maßnahmen für erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Zudem plädiert er für das Einziehen einer bundesweiten Untergrenze, sodass der Beitrag, den PJ-Studierende leisten, ein Mindestmaß an finanzieller Wertschätzung erfährt. Die Neuregelung der Fehlzeiten im PJ wertet der Marburger Bund als grundlegende Verbesserung für die Studierenden, setzt sich jedoch für eine Beibehaltung der „Härtefallreglung“ ein, um auf andere schwerwiegende und nachgewiesene Sachverhalte, die Studierende daran hindert, in der medizinischen Einrichtung anwesend zu sein, eingehen zu können.
Die im Verordnungsentwurf dargelegten Änderungen bei der Zusammensetzung der Prüfungskommission der Kenntnisprüfung, mit der in Drittstaaten ausgebildete Ärzte ab November 2026 „regelhaft“ den gleichwertigen Kenntnisstand ihrer Ausbildung nachweisen sollen, sieht der Marburger Bund kritisch. Unter anderem fordert der Marburger Bund eine Beibehaltung der Anzahl der Prüfenden und eine Entscheidung über den Prüferfolg durch Mehrheitsbeschluss.