• Fachpersonal in Impfzentren muss hohe Priorität bei Impfung erhalten

    11.Dezember 2020
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf einer Coronavirus-Impfverordnung
    Der Entwurf einer Coronavirus-Impfverordnung enthält weder Vorgaben zur Frage der Verantwortlichkeiten bei der Verteilung der Schutzimpfung noch konkrete Auswahlkriterien zur Priorisierung von Gruppen bei der Verteilung in Zeiten von Impfstoffknappheit, kritisiert der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums.

    Angesichts der hohen Grundrechtsrelevanz von Priorisierungen bei Schutzimpfungen in einer pandemischen Notlage müsse der parlamentarische Gesetzgeber selbst die wesentlichen Verteilungsentscheidungen unter Entwicklung transparenter und eindeutiger Kriterien treffen und durch ein förmliches Gesetz legitimieren. Dem Bundesgesundheitsministerium bzw. der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut solle die Ausgestaltung dieser Kriterien überlassen werden.

    Die Länder bittet der Marburger Bund dringend darum, diejenigen Ärztinnen und Ärzte sowie die sonstigen Personen einschließlich der Medizinstudierenden, die in den Impfzentren und mobilen Impfteams eingesetzt werden, von jeglichen Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit der Impfung freizustellen. Dies gelte insbesondere im Hinblick darauf, dass Grundtatbestände wie etwa Eintritt und Dauer der Schutzwirkung oder mögliche seltene Komplikationen zumindest derzeit noch nicht abschließend einzuschätzen seien. Diese Freistellung von Haftungsansprüchen ist aus der Sicht des Marburger Bundes eine wichtige Voraussetzung, um Ärztinnen und Ärzte in großer Zahl zur Arbeit in den Impfzentren zu gewinnen.

    Nach den Empfehlungen der STIKO soll Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Expositionsrisiko mit der Priorität „sehr hoch“ eingestuft werden. Als Beispiel werden Notaufnahmen und die medizinische Betreuung von Covid-19-Patienten genannt. Auch aus epidemiologischer Sicht sei es wichtig, dass das Fachpersonal, das in den Impfzentren und in den mobilen Impfteams eingesetzt wird, dieselbe oberste Prioritätsstufe erhalte. Denn gerade dieses Personal werde Kontakt zu sehr vielen Menschen haben, betont der MB.

    „Gerade die Personen, die aufklären, beraten und gegebenenfalls untersuchen, als auch diejenigen, welche die eigentliche Impfung durchführen, müssen zuvorderst vor einer Ansteckung geschützt werden. Dies gilt nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Eigen- und Fremdschutzes, sondern auch im Interesse einer reibungslosen Durchführung der Impfungen“, heißt es in der Stellungnahme des größten deutschen Ärzteverbandes.