• Marburger Bund begrüßt explizite Einbeziehung von Medizinstudierenden

    05.Februar 2021
    Stellungnahme zum Referentenentwurf der Coronavirus-Impfverordnung
    Der Marburger Bund ist nach wir vor der Auffassung, dass der in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) angegebene § 20i Abs. 3 SGB V zwar als Rechtsgrundlage für eine grundsätzliche Normierung der Ansprüche von Versicherten auf eine Impfung geeignet ist, nicht jedoch für eine Priorisierung verschiedener Gruppen bei der Impfung.

    Auseinandersetzungen um die Verteilung der Impfstoffe seien durch dieses in Teilen intransparente und nicht durch ein förmliches Gesetz abgesicherte Verfahren vorprogrammiert, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zur geplanten Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

    Zu begrüßen sei, dass nunmehr die Forderung des Marburger Bundes aufgegriffen werde, Medizinstudierende bei den Impfungen in den Krankenhäusern zu berücksichtigen: „Diese Klarstellung wird hoffentlich zu einem Umdenken in denjenigen Kliniken sorgen, die es bisher anders gehandhabt haben.“